15.03.2010, 10:36
Die Regierung der Föderalen Republik Andro ruft alle Bürger Andros in den Provinzen auf, in einem Volksentscheid am 28. März 2010 den Antrag auf Verfassungsänderung mit ihrer Stimme zu unterstützen.
Der Wortlaut lautet wiefolgt:
§ 5 der Verfassung wird wiefolgt geändert:
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Auswärtige Beziehungen
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Geheimdienstwesen
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
in
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Unter der Markierung § 5a wird folgender Paragraph in die Verfassung aufgenommen:
Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:
Mostovskaja - 51 Stimmen
Korgowska - 35 Stimmen
Viltuvija - 30 Stimmen
Ribir - 23 Stimmen
Almachistan - 11 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein.
Diese Änderung tritt an dem Tage in Kraft, an dem 3/4 aller Bürger in einer Volksabstimmung gem. § 9 Verf. ihr zustimmen.
Der Wortlaut lautet wiefolgt:
Verfassungsänderung zur Stärkung des Föderalismus
Artikel 1
Artikel 1
§ 5 der Verfassung wird wiefolgt geändert:
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Auswärtige Beziehungen
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Geheimdienstwesen
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
in
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Artikel 2
Unter der Markierung § 5a wird folgender Paragraph in die Verfassung aufgenommen:
Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:
Mostovskaja - 51 Stimmen
Korgowska - 35 Stimmen
Viltuvija - 30 Stimmen
Ribir - 23 Stimmen
Almachistan - 11 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein.
Artikel 3
Diese Änderung tritt an dem Tage in Kraft, an dem 3/4 aller Bürger in einer Volksabstimmung gem. § 9 Verf. ihr zustimmen.