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Lächelt.
Nun, wir sind in solchen Dingen sehr flexibel, von daher würde mich interessieren, an welche Systeme Andro denkt, was gleichzeitig bedingt, ob bzw. von wem ein Exekutivabkommen oder ähnlich abgeschlossen werden kann.
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Dies hängt natürlich von der bevorzugten Verwendung des entsprechenden Systems in Chinopien ab, Exzellenz. In Andro verwenden wir unser eigenes System. Wahrscheinlich böte die Schnittstelle der Royal Bank of Potopia die beste Möglichkeit einer gemeinsamen Verbindung zur Ermöglichung des gegenseitigen Zahlungsverkehrs.
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Nickt.
Das wird wohl wahrlich die beste technische Möglichkeit sein, jedoch besteht hier eben genau dies, was ich ansprach: die Reichsregierung kann sich weder in Angelegenheiten der Kaiserlichen Hausbank noch der Bank der Sonderverwaltungszone Grafschaft Diyarasu oder gar in Angelegenheiten privatwirtschaftlicher Banken einmischen. Die genauen Details müssten sodenn an anderer Stelle und mit anderen Personen denn der meinigen verhandelt werden, was jedoch - so denke ich - ein weniger schwerwiegendes Problem darstellen dürfte.
Räuspert sich kurz.
Aber lasst mich nun kurz ansprechen, was für das Kaiserreich im Rahmen des Handelsvertrages einen überaus wichtigen Punkt darstellt. Wir, die größte Volkswirtschaft der Welt, benötigen vor allem eins: enorme Mengen an Erdöl und -gas. Daher sind wir auch daran interessiert, so viele Rohstoffe wie nur irgend möglich aus Andro zu beziehen - im Idealfall würden man sogar so weit gehen, die Gesamtmenge der androische Produktion an Öl, so sie denn natürlich für den Export bestimmt ist, zu erstehen, und zwar zu jedweden Preis.
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Öl haben wir mehr, als wir exportieren. Wir müssten dann aber die Förderquoten erhöhen, was den Preis auch sinken lassen würde.
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Letztendlich liegt es in Andros Hand bzw. dessen Öl-Unternehmen, wie viel es fördert bzw. zu fördern und zu liefern in der Lage ist. Wie dem auch sei kann Andro jedweder Unterstützung durch das Kaiserreich in dieser Angelegenheit sicher sein - sei es wirtschaftlich, und durch einen Zugriff auf den chinopischen Markt oder Refinanzierung von Importen, oder politisch.
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Was ein Executivabkommen betrifft, so habe ich meine Vorbehalte bereits deutlich gemacht, dass die Reichsregierung von sich aus keinerlei rechtsverbindliche Entscheidungen bezüglich der freien Wirtschaft treffen kann und wenn doch eine Rechtsverbindlichkeit erreicht werden soll, so benötigt ein Abkommen die Gegenzeichnung und Ausfertigung durch Seine Majestät, die traditionell nur gewährt wird, sofern die Kaiserliche Reichsversammlung dies wünscht, was wiederum dem Begriff "Executivabkommen" zuwiderläuft.
Jedoch - und nichtsdestotrotz - erwarte ich mit Spannung einen Entwurf der Regelungen, wobei mir schon eine Lösung des gerade angesprochenen Sachverhalts im Sinn steht.
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Begutachtet unmerklich die Einrichtung des Zimmers ...
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Können sie ihre Ansicht des Sachverhaltes vortragen Exzellenz?