24.09.2007, 08:49
Zitat:"Ordensgesetz"
§1. Präamel
(1) Dieses Gesetz dient zur Ordnung der Ehrenorden und dem bestimmen der berechtigten Personen, die welche Verleihen dürfen.
§2. Ordensrgeln
(1)Folgende Orden dürfen nur vom Zaren vergeben werden. Eine Ausnahme ist der Orden vom Heiligen St. Peter, der auch vom Patriarchen vergeben darf.
Besondere Verdienste um das Zarenreich, 1 Klasse
Großkreuz des kaiserlichen Ehrenorden
Besondere Verdienste um das Zarenreich, 2 Klasse
Ritterkreuz des kaiserlichen Ehrenorden
Besondere Verdienste um Bürger
Kaiserlicher Ehrenorden für Verdienste um das Volk
Besondere Verdienste im Militär, 1 Klasse
Militärischer Ehrenorden 1. Klasse
Besondere Verdienste im Militär, 2 Klasse
Militärischer Ehrenorden 2. Klasse
Besondere Verdienste im Militär, 3 Klasse
Militärischer Ehrenorden 3. Klasse
Besondere Verdienste um die Orthodoxe Kirche
Orden vom Heiligen St. Peter
(2) Die Knjaze dürfen zusätzlich zu den Reichsorden noch Ordensmartikel nur für ihre Provinz einführen und sind auch als einzige berechtigt jene zu veleihen.
§3. Verleihung
(1)Die Regierung, Mitglieder des Unterhauses oder des Oberhauses und der Zar können Personen für gewisse Orden vorschlagen.
(2)Bei der Ordenverleihung muss nicht zwingend ein Adelstitel vergeben werden.
(3)Jegliche Orden, die nicht von einem Bevollmächtigten verliehen wurden sind ungültig. Zu jeder Verleihung muss eine Begründung vorgegeben werden.
(4)Das Oberhaus und das Unterhaus können mit ½ der möglichen Stimmen gegen eine Verleihung stimmen, worauf diese rückgängig oder nicht vollzogen wird
§4. Sonstiges
(1) Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
Stimmen sie mit
ja
nein
enthaltung
Dauer: 72h oder erreichen der absoluten Mehrheit