Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag auf Volksentscheid
#11
Das Oberhaus, föderaler Träger in der Zarenzeit, war schon inaktiv. Und die Regionalparlamente waren auch wenig arbeitsfähig. Sie hatten dennoch viel Einfluss. Den nutzte nur keiner.
Zitieren
#12
Ist ja zweitrangig. Auch nach der Reform hätte die Republik immernoch Gesetzgebungskompetenz in den wichtigsten Bereichen. Ich glaube, daß es der Föderalen Republik gut stände, wenn sie diesen Föderalismus auch tatsächlich umsetzt.
Zitieren
#13
Ich habe ja nichts dagegen, befürchte eben nur, dass wenn es Provinzverfassungen gibt, wieder irgendjemand meint, man hätte zu viele Rechte und separiert sich. Ich bin dafür, dass die Bürger der Provinzen Gouverneure wählen, und diese sitzen dann in der Duma.
Oder, alle Bürger einer Provinz bilden ein Bürgerparlament. Also eine Art freies Parlament. Direkte Demokratie.
Zitieren
#14
Das wäre Sache der Länder/Provinzen.

Separationen wären verfassungswidrig und widersprechen klar § 1 der Verfassung. Hier sollte der Staat auch scharf vorgehen, mittels Strafgesetze solche Versuche empfindlich unter Strafe stellen.
Zitieren
#15
Also die Provinzen geben sich dann selbst eine Verfassung. Aber gibt es dann auch ene vertikale Partizipation? Also eine Verbindung zwischen Republik und Provinz?
Zitieren
#16
Ich glaube nicht, daß wir personaltechnisch dazu in der Lage sind, ein Zwei-Kammern-Parlament aufzuziehen. Ob die Länderparlamente besetzt sind oder nicht, ist ja imgrunde egal. Davon ist die Republik nicht abhängig. Aber eine zweite Kammer, wenn sie nicht richtig funktioniert, dürfte Stillstand bedeuten.
Zitieren
#17
Gut, also gibt es nur einen horizontalen, keinen vertikalen Föderalismus.
Zitieren
#18
Gibt es hierzu noch Anmerkungen von Seiten der Bürger ?

Eine breite Zustimmung hin zu mehr Föderalismus wäre notwendig.
Zitieren
#19
Vllt. noch definieren das die Bürger der Provinzen sich selbst eine Konstitution auflegen. Der Rest regelt sich dann ja von selbst.
Zitieren
#20
das ist denke ich selbsterklärend in einem föderalistischen System, daß es Landesverfassungen gibt, muß man nicht explizit erwähnen.
Zitieren
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
4 Gast/Gäste