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Treffen Bergen - Andro
#11
*so* Geht mir auch so, aber Ypsilanti ist keine internationale Verbrecherin, wie Hitler, Stalin... von daher ist das Avatar unbedenklich*so*
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#12
Konkret habe ich an folgendes Vertragswerk gedacht:

Zitat:
Freundschaftsvertrag
zwischen
der Bundesrepublik Bergen
und
der Föderalen Republik Andro

Artikel I - Zweck
[1] Dieser Vertrag bezweckt die freundschaftliche Verbindung zwischen dem Zarenreich Andro und der Bundesrepublik Bergen.
[2] Das Zarenreich Andro und die Republik Bergen erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
[3] Sie erachten die jeweilige Grenze des Vertragspartners als unverletzlich.
[4] Beide Vertragsparter erheben keinerlei Gebietsansprüche auf das Territorium des anderen.

Artikel II - Neutralitätsverpflichtung
[1] Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen.
[2] Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert unüberbrückbar die eigene Außenpolitik.

Artikel III - Anti-Geheimdienst-Abkommen
[1] Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Akivitäten gegen den anderen zu unterlassen.
[2] Eine Verletzung dieses Anti-Geheimdienst-Abkommens wird als Vertragsbruch gewertet.

Artikel IV - Innenpolitik
[1] Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen. Einmischungen der Botschafter in die Tagespolitik des Vertragsstaates ist ebenfalls unzulässig.
[2] Eine Verletzung der Nichteinmischung wird als Vertragsbruch gewertet.

Artikel V - Freundschaft
[1] Die Völker der Vertragspartner sind in Freundschaft miteinander verbunden.
[2] Die Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehung stets als mindestens als "freundlich" ein.

Artikel VI - Handel
[1] Der Warenaustausch zwischen den Vertragspartnern soll gewährleistet werden.
[2] Bürger beider Vertragspartner haben das Recht im Land des jeweils anderen zu arbeiten. Sie genießen dabei die gleichen Rechte wie die einheimischen Arbeiter des Landes.
[3] Es wird den in den Vertragsstaaten ansässigen Unternehmen ermöglicht im Land des jeweils anderen Niederlassungen zu eröffnen, wobei mindestens 85% ihrer Beschäftigten ortsansässige Personen sein müssen.
[4] Die Vertragspartner erklären, gegenseitige Handeslzölle abbauen zu wollen.

Artikel VII - Bildung & Kultur
[1] Es wird regelmäßig ein Austausch von Schülergruppen organisiert, die das Land des jeweils anderen kennen lernen können.
[2] Ij der Föderalen Republik Andro wird ein Hochschullehrstuhl für Berganistik geschaffen. In der Bundesrepublik Bergen wird ein Hochschullehrstuhl für Androistik geschaffen.
[3] Die Vertragspartner verpflichten sich, die Sprache des jeweils anderen vermehrt im Schulunterricht als Fremdsprache zu unterrichten.
[4] Es wird eine Androstisch-bergische Gesellschaft gegründet, die sich um kulturellen Austausch bemüht.

Artikel VIII - Tourismus
[1] Die Vertragspartner ermöglichen den Bürgern des jeweils anderen Vertragspartners den touristischen Aufenthalt in ihrem Land.
[2] Bürger der Vertragspartnern müssen kein Visum beantragen, um sich im Land des jeweils anderen aufzuhalten.

Artikel IX - Sicherheitspolitische Kooperation
[1] Die Vertragspartner arbeiten militärisch, nachrichtendienstlich und in der Strafverfolgung zusammen.
[2] Insbesondere die Marineverbände der Vertragspartnern arbeiten im Raum des Eisernen Meeres eng zusammen.
[3] Gemeinsame militärische Manöver werden angestrebt.

Artikel X - Botschaften
[1] Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
[2] Beide Vertragspartner gestehen dem anderen exterritoriale Botschaften im eigenen Land zu.
[3] Beide Staaten informieren sich gegenseitig über besondere Ereignisse, die den anderen Vertragspartner tangieren könnten.
[4] Akkreditierte Botschafter, das Botschaftspersonal und Mitglieder der Regierung des Partnerlandes genießen diplomatische Immunität.

Artikel XI - Inkrafttreten
[1] Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist auf keine Laufzeit beschränkt.
[2] Dieser Vertrag hebt den Grundlagenvertrag und den Freundschaftsvertrag zwischen Andro und Bergen vom 26.05.08 auf und ersetzt diese.
[3] Dieser Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.

Im Prinzip ist es nur eine Zusammenfassung der bisherigen Verträge, aber es sind ein paar kleine Ergänzungen eingebaut worden, wie der Abbau von Zöllen und die diplomatische Immunität von Amtsträgern. Die Nichteinmischung in die Innenpolitik wurde noch einmal besonders hervorgehoben.
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#13
Wir sind kein Zarenreich mehr...Wink

Nun definieren sie doch bitte mal Einmischung genau. Ich weiss von unserem Botschafter, dass er, wenn er auf der Straße steht und sagt was er denkt, das schon als Einmischung empfunden wird.
Einmischung wäre für uns, wenn Bergen sagen würde "Andro sollte das oder das tun, sonst..." oder wenn sie uns mit Agenten oder Soldaten überschwemmen Wink Also eine Art der Vorbbemundung. Das wäre mir aber neu, dass das jemand machen würde. Jeder Staat hat das Recht, den anderen zu kritisieren und auch Ratschläge zu geben.

Aus ihrem Diplomatiegesetz entnehmen ich, dass sie Botschaftern nur 2 Aufgaben zugestehen: Informationen über das Heimatland und 2. Kontakt mit der Regierung. Das ist etwas schade. Wir lassen Botschaftern generell Freiraum.

Nun, wird der Vertrag sofort aufgehoben, wenn eine nicht näehr definierte Vertragsverletzung aufgrund eines nicht näher definierten Einmischung besteht?
Also wenn es Probleme gibt,sollte man zuerst den Botschafter einbestellen und es ihm sagen.

Wenn er aber weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag legt, sollten sie Andro bitten einen anderen zu senden.
Wenn das nichts hilft, können sie den Botschafter auch "ausweisen".

Ansonst lesen sie bitte mal das androische Diplomatiegesetz. Das ist auchim Botschaftsviertel ausgelegt.

Zu den Zöllen. Andro erhebt gemäß der immer noch in Kraft befindlichen RKES Resolutionen gegenüber all jenen die die Resolutionen zum Zollwesen noch aufrecht erhalten, maximal 8% Zölle. Genauer sind unsere Zölle aber auch nicht geregelt.

Wie steht es eigentlich darum, wenn einer der beiden Partner Hilfe benötigt, dass man ddem anderen helfen darf, wenn er dies will. Das steht dort nicht mehr drin.

Ansonst denke ich, ist es ok, wenn wir eben die "Einmischung" näher definieren und der Vertrag nicht sofort aufgelöst wird, wenn jemand meint, man mache dies. Bisher liegt uns keine Beschwerde seitens irgend einer Regierung vor.
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#14
Mich würde interessieren, welches Handelssystem (technische Grundlage) Bergen verwendet.
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#15
Zitat:Nun definieren sie doch bitte mal Einmischung genau. Ich weiss von unserem Botschafter, dass er, wenn er auf der Straße steht und sagt was er denkt, das schon als Einmischung empfunden wird.
Einmischung wäre für uns, wenn Bergen sagen würde "Andro sollte das oder das tun, sonst..." oder wenn sie uns mit Agenten oder Soldaten überschwemmen Augenzwinkern Also eine Art der Vorbbemundung. Das wäre mir aber neu, dass das jemand machen würde. Jeder Staat hat das Recht, den anderen zu kritisieren und auch Ratschläge zu geben.

Prinzipiell stimme ich Ihnen da zu, aber das sollte nicht öffentlich auf dem Marktplatz geschehen, sondern im Gespräch mit der Regierung. Das könnte man im Entwurf entsprechend abändern.

Zitat:Aus ihrem Diplomatiegesetz entnehmen ich, dass sie Botschaftern nur 2 Aufgaben zugestehen: Informationen über das Heimatland und 2. Kontakt mit der Regierung. Das ist etwas schade. Wir lassen Botschaftern generell Freiraum.

An welche Sonderbefugnisse haben Sie da gedacht? Wir können im Vertrag durchaus eine Kompetenzerweiterung des Botschafters beschließen, das steht ja nicht im Widerspruch zum Diplomatiegesetz, sondern würde nur eine Erweiterung darstellen.

Zitat:Nun, wird der Vertrag sofort aufgehoben, wenn eine nicht näehr definierte Vertragsverletzung aufgrund eines nicht näher definierten Einmischung besteht?

Nein, der Vertrag wird nicht sofort aufgehoben, das kann er nur per Auflösung, das sollte man vllt. nochmal genauer in die Schlussbestimmungen einfügen.

Zitat:Wie steht es eigentlich darum, wenn einer der beiden Partner Hilfe benötigt, dass man ddem anderen helfen darf, wenn er dies will. Das steht dort nicht mehr drin.

Humanitäre Hilfe wird i. d. R. geleistet, wenn es Ihr ausdrücklicher Wunsch ist, können wir auch dies wieder im Vertrag aufnehmen.

Zitat:Mich würde interessieren, welches Handelssystem (technische Grundlage) Bergen verwendet.

Bei uns läuft alles über die bergische Bank. (Kontensystem)
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#16
Ich werde die Vorschläge gleich mal einarbeiten
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#17
In Ordnung. Ich bin gespannt auf den Entwurf.
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#18
Zitat:
Freundschaftsvertrag
zwischen
der Bundesrepublik Bergen
und
der Föderalen Republik Andro

Artikel I - Zweck
[1] Dieser Vertrag bezweckt die freundschaftliche Verbindung zwischen der Föderalen Republik Andro und der Bundesrepublik Bergen.
[2] Die Föderale Republik Andro und die Republik Bergen erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
[3] Sie erachten die jeweilige Grenze des Vertragspartners als unverletzlich.
[4] Beide Vertragsparter erheben keinerlei Gebietsansprüche auf das Territorium des anderen.

Artikel II - Neutralitätsverpflichtung
[1] Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen.
[2] Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert unüberbrückbar die eigene Außenpolitik.
[3]Wenn es einer der beiden Vertragspartner ausdrücklich erwünscht, kann der jeweilige andere Staat Streitkräfte in das Land des Bittenden entsenden.

Artikel III - Anti-Geheimdienst-Abkommen
[1] Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Akivitäten gegen den anderen zu unterlassen.
[2] Eine mehrmalige Verletzung dieses Anti-Geheimdienst-Abkommens wird als Vertragsbruch gewertet.

Artikel IV - Innenpolitik
[1] Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen. Einmischungen der Botschafter in die Tagespolitik des Vertragsstaates ist ebenfalls unzulässig. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
[2] Eine mehrmalige Verletzung der Nichteinmischung wird als Vertragsbruch gewertet.
[3]Einmischung wird als Verhalten definiert, dass zum Ziel hat, die politischen Entscheidungen des jeweils anderen Staates negativ zu tangieren, die politischen Entscheidungsträger zu bevormunden oder zu bedrohen.

Artikel V - Freundschaft
[1] Die Völker der Vertragspartner sind in Freundschaft miteinander verbunden.
[2] Die Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehung stets als mindestens als "freundlich" ein.
[3]Beide Staaten versuchen Meinungsverschiedenheiten durch diplomatischen Weg freundschaftlich zu lösen und planen ein gemeinsames Auftreten in der Region.

Artikel VI - Handel
[1] Der Warenaustausch zwischen den Vertragspartnern soll gewährleistet werden.
[2] Bürger beider Vertragspartner haben das Recht im Land des jeweils anderen zu arbeiten. Sie genießen dabei die gleichen Rechte wie die einheimischen Arbeiter des Landes.
[3] Es wird den in den Vertragsstaaten ansässigen Unternehmen ermöglicht im Land des jeweils anderen Niederlassungen zu eröffnen, wobei mindestens 85% ihrer Beschäftigten ortsansässige Personen sein müssen.
[4] Die Vertragspartner erklären, gegenseitige Handeslzölle abbauen zu wollen.

Artikel VII - Bildung & Kultur
[1] Es wird regelmäßig ein Austausch von Schülergruppen organisiert, die das Land des jeweils anderen kennen lernen können.
[2] In der Föderalen Republik Andro wird ein Hochschullehrstuhl für Berganistik geschaffen. In der Bundesrepublik Bergen wird ein Hochschullehrstuhl für Androistik geschaffen.
[3] Die Vertragspartner verpflichten sich, die Sprache des jeweils anderen vermehrt im Schulunterricht als Fremdsprache zu unterrichten.
[4] Es wird eine Androstisch-bergische Gesellschaft gegründet, die sich um kulturellen Austausch bemüht.

Artikel VIII - Tourismus
[1] Die Vertragspartner ermöglichen den Bürgern des jeweils anderen Vertragspartners den touristischen Aufenthalt in ihrem Land.
[2] Bürger der Vertragspartnern müssen kein Visum beantragen, um sich im Land des jeweils anderen aufzuhalten.

Artikel IX - Sicherheitspolitische Kooperation
[1] Die Vertragspartner arbeiten militärisch, nachrichtendienstlich und in der Strafverfolgung zusammen.
[2] Insbesondere die Marineverbände der Vertragspartnern arbeiten im Raum des Eisernen Meeres eng zusammen.
[3] Gemeinsame militärische Manöver werden angestrebt.
[4]Auf Bitten kann ein Vertragspartner dem anderen bei innenpolitischen Problee helfen.

Artikel X - Botschaften
[1] Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
[2] Beide Vertragspartner gestehen dem anderen exterritoriale Botschaften im eigenen Land zu.
[3] Beide Staaten informieren sich gegenseitig über besondere Ereignisse, die den anderen Vertragspartner tangieren könnten.
[4] Akkreditierte Botschafter, das Botschaftspersonal und Mitglieder der Regierung des Partnerlandes genießen diplomatische Immunität.
[5]Sollte die Regierung eines Vertragspartners die andere Regierung für deren Handel positiv oder negativ kritisieren wollen, so kann sie den Botschafter des anderen Staates vorladen.
[6]Sollte es Kritik am Verhalten des Botschafters des Vertragspartners geben, so ist dieser vorzuladen und das Problem mit diesem zu klären. Sollte das Problem weiterhin bestehen, so kann man um die Entsendung eines neuen Botschafters bitten.

Artikel XI - Inkrafttreten
[1] Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist auf keine Laufzeit beschränkt.
[2] Dieser Vertrag hebt den Grundlagenvertrag und den Freundschaftsvertrag zwischen Andro und Bergen vom 26.05.08 auf und ersetzt diese.
[3] Dieser Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten begründet gekündigt werden.


Folgendes ist neu:

II 3
III 2
IV 2,3
V 3
IX 4
X 5,6
XI 3

Ich habe nun mal Fehlverhalten definiert, sowie das der Botschafter vorgeladen werden muss um gerügt zu werden.
Ebenso das eine mehrmalige Verletzung vorliegen muss, sonst kann man ja bei jedem kleinen Problem den Vertrag aufheben.
Dann in V 3 wichtig, dass wir Problem besprechen.
Eine Kündigung muss übrigens begründet werden.

Lesen sie es sich bitte nochmal durch.

Haben sie eigentlich die Einladung für morhem erhalten Frau Conner?
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#19
Mit den veranschlagten Änderungen bin ich einverstanden.
Und die Einladung habe ich bekommen, ich werde ebenfalls anwesend sein.
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#20
Gut wenn der Herr Ministerpräsident noch zustimmt, dann geht das direkt in die Duma.
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