*so* Nein, habe keinen, das wird mir zu kompliziert.
*so*
Gospodin Louwowitsch Kronskij,
die Verfassung steht über den Gesetzen, ergo ist das, was dort steht, auch vorrangig zu behandeln. Ich würde es daher so sehen:
Der Ministerpräsident kann seine Minister selbst vereidigen und muss diese NICHT bestätigen. Allerdings muss die Vereidigung im Parlament stattfinden.
In der Verfassung ist geregelt, dass der Ministerpräsident das ohne Zustimmung des Parlaments kann, daher ist der entsprechende Absatz im Gesetz hinfällig. Da aber in der Verfassung nicht geregelt ist, WO die Vereidigung stattfinden soll, gilt hier wieder das Gesetz.