14.01.2010, 11:47
Die Regierung der Föderalen Republik Andro beabsichtigt mit einer Verfassungsänderung des § 5 der Verfassung den Ländern, bzw den Provinzen mehr Kompetenzen einzuräumen und auf diese Weise den Föderalismus zu stärken. Weil Verfassungsänderungen gemäß dem Wortlaut der Verfassung eine breite Unterstützung durch das Volk benötigt, wendet sich die Regierung an alle Bürger Andros, um um Unterstützung dafür zu werben und eine öffentliche Diskussion in der Folge zu initiieren, mit dem Ziel eine breite Mehrheit der Bürger für dieses Vorhaben zu gewinnen.
Im Namen der Regierung Andros bitte ich daher um eine aktive Partizipation an der Diskussion.
Die wesentlichen Kompetenzen, die von der Republik auf die Provinzen übergehen, stellen hierbei die Kompetenzen um das Bauwesen, den Straßenverkehr, sowie dem Presse- und Vereinswesen dar.
In diesen Bereich erscheint eine Kompetenzverlagerung sinnvoll, da sie Themenbereiche betreffen, die "vor Ort" deutlich besser analysiert und unkomplizierter gelöst werden können. Im Verkehrswesen bleiben nur die "provinzübergreifenden" Eisenbahn-, Schiff-, und Raum- und Luftfahrtswege in Republikzuständigkeit.
In wirtschafts- und finanzpolitischer Hinsicht soll es nur noch so sein, daß die Republik die gesetzlichen Rahmen festlegt, so zB mit der Finanzaufsicht und Bankenkontrolle, die Provinzen aber auch eigenen Spielraum haben.
Zuletzt wurde mit der Formulierung
Im Namen der Regierung Andros bitte ich daher um eine aktive Partizipation an der Diskussion.
Zitat:Verfassungsänderung zur Stärkung des Föderalismus
§ 5 der Verfassung wird wiefolgt geändert.
Alte Version
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Auswärtige Beziehungen
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Geheimdienstwesen
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
in
Neue Version
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt der Bund das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Diese Änderung tritt an dem Tage in Kraft, an dem 3/4 aller Bürger in einer Volksabstimmung gem. § 9 Verf. ihr zustimmen.
Die wesentlichen Kompetenzen, die von der Republik auf die Provinzen übergehen, stellen hierbei die Kompetenzen um das Bauwesen, den Straßenverkehr, sowie dem Presse- und Vereinswesen dar.
In diesen Bereich erscheint eine Kompetenzverlagerung sinnvoll, da sie Themenbereiche betreffen, die "vor Ort" deutlich besser analysiert und unkomplizierter gelöst werden können. Im Verkehrswesen bleiben nur die "provinzübergreifenden" Eisenbahn-, Schiff-, und Raum- und Luftfahrtswege in Republikzuständigkeit.
In wirtschafts- und finanzpolitischer Hinsicht soll es nur noch so sein, daß die Republik die gesetzlichen Rahmen festlegt, so zB mit der Finanzaufsicht und Bankenkontrolle, die Provinzen aber auch eigenen Spielraum haben.
Zuletzt wurde mit der Formulierung
Zitat:Innerhalb dieses Bundesgebiets übt der Bund das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.festgelegt, daß die Provinzen in den Bereichen auch Gesetze erlasssen können, wo die Republik (noch) keine Regelungen erlassen hat. Nur für den Fall, daß republikweite Regelungen bestehen, gehen diese den Provinzialgesetzen voran. Diese Regelung einer "konkurrierenden Gesetzgebung" verhilft dazu, daß weniger Rechtslücken entstehen können. Sollte es in Zukunft einen regelungsbedürftigen Sachverhalt geben, zudem die Länder nicht ohnehin Gesetzgebungskompetenz haben und die republik hat eine Regelung bislang unterlassen oder aufgrund politischer Mehrheiten nicht gewollt, so können einzelne Provinzen entsprechende Regelungen erlassen, solange die Duma eben keine republiksweite regelung erlässt.