28.11.2009, 16:24
Zitat:Staatsbürgerschaftsgesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung, die Rechte und Pflichten sowie der Verlust der Bürgerschaft.
§1. Einbürgerung
(1)Die Einbürgerung wird durch das Staatsbürgerschaftsamt, welches dem Innenministerium untersteht, geleitet.
(2)Folgende Daten müssen angegeben werden:
-Vorname
-Vatersname
-Nachname
-Geburtstag
-Geburtsort
-Adresse (Ort, Straße, Hausnummer)
-HID/NID
-andere Staatsbürgerschaften
- Religion (fakultativ)
(3)Man ist sofort Staatsbürger.
(4)Das Innenministerium führt und aktualisiert stets eine Liste der Bürger.
(5)Wer sich in Andro einbürgern will, muss einen Eid auf die Verfassung leisten. Ebenso muss er diese gelesen haben und diese einhalten.
(6)Der Eid lautet: “Ich, Name, schwöre hiermit feierlich, dass ich der Verfassung, dem Volk und dem Land Andro meine ewige Treue schwöre. Ich gelobe meine Heimat gegen alle inneren und äußeren Feinde zu verteidigen. Ich gelobe die Demokratie zu fördern und mich aktiv in das Arbeitsleben Andos einbringe”
(7)Eidbruch ist keine Strafe.
(8)Das Innenministerium kann eine Einbürgerung verweigern, wenn dazu ein Grund besteht, z.B. Terrorismus, verfassungsfeindliche Tendenzen.
(9)Personen deren Einbürgerung verweigert wurde, können vor Gericht ziehen und die Einbürgerung gerichtlich einklagen.
§2. Rechte und Pflichten
(1)Jeder Bürger der Föderalen Republik Andro hat alle Rechte und Pflichten die ihm durch die Verfassung und Gesetze des Landes gegeben sind.
(2)HIDs haben das aktive und passive Wahlrecht, NIDs das passive auf nationaler Ebene, wenn die HID kein Amt inne hat.
(3)Jeder Bürger hat die staatsbürgerliche Pflicht die Verfassung zu wahren.
(4)Jeder Staatsbürger hat das Recht mehrere Staatsbürgerschaft zu besitzen.
(5)Nur Staatsbürger können höhere Beamtemposten oder Staatsämter begleiten.
§3.Ausbürgerung
(1)Niemandem kann die Staatsbürgerschaft Andros entzogen werden.
(2)Die Staatsbürgerschaft erlicht nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
(3)Niemand kann ausgebürgert werden, wenn er dadurch Staatenlos wird.
§4. Inaktivität
(1).Das Innenministerium entzieht inaktiven Bürgern nach 2 Monaten das Wahlrecht.
(2) Der Bürger fällt dann in die Kategorie eines IID (Inaktive ID -> Bürger-NID). IIDs sind nach wie vor Staatsbürger aber ohne das Wahlrecht.
(3)IIDs müssen sich im Einbürgerungsamt melden, sollten sie wieder aktiv werden.
§5. sonstiges
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2)Es ersetzt das alte Gesetz
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