•  Zurück
  • 1
  • 2(current)
  • 3
  • 4
  • 5
  • 9
  • Weiter 
Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfassungsgebene Versammlung
#11
Also ich finde nach wie vor, dass wir vllt mal eine ordentliche Aussprache erst beantragen sollten...

aber naja

ich halte davon auch nichts, da die Menschen und Bürgerrechte nicht behandelt werden und es sonst eher ein Gesetz als eine Verfassung ist. Viel zu kurz und undetailiert.

Man kann gerne mit ihr arbeiten und sie ausbauen...

nun ja eine Sache nur aus der Präambel...der Zar wurde nicht vertrieben, er hat abgedankt!
#12
"vertrieben" klingt aber pathetischer. Wink

Menschen- und Bürgerrechte sind sehrwohl integriert in den Verfassungsentwurf. Hierbei bezieht sich die Verfassung direkt auf die UVNO-Menschenrechtsresolution, die in diesem Bereich sicher Maßstäbe setzt und damit nicht eine schlechte Wahl ist.
#13
Herr Breschnew, ihr Ehrgeiz in Ehren, aber bitte halten Sie sich an das geltende Recht. Zunächst einmal sollten wir uns Konstituieren, dann den Dumapräsidenten und Premierminister wählen. Im Anschluss daran besprechen wir eine neue Verfassung.

Zudem denke ich dass diese noch viel Arbeit gebrauchen kann, denn Ansätze sind gut, aber noch nicht ausgefeilt.
#14
Die Menschenrechte sollten an 1. Stelle stehen und nationaler, nicht internatioaler Natur sein. Denn Resolutionen der UVNO können auch aufgehoben werden.

Aber benutzen wir dieses Konzept als 1. Idee
#15
Nein, es wäre ein Zeichen. Ein Zeichen, daß Andro die international anerkannten und durch die UVNO beschlossenen Menschenrechte so viel Wert sind, daß sie diese direkt und unmittelbar in ihre Verfassung aufgenommen haben, also Verfassungscharakter bekommen.

Welche andere Nation hat eine solche Klausel schon in ihrer Verfassung stehen ?

Ob die UVNO diese Resolution irgendwann aufhebt, tangiert ja nicht die Gültigkeit dieser Resolution in der androischen Verfassung. Denn diese besitzt auch dann noch Gültigkeit und bekennt sich zu den in dieser Resolution aufgestellten Grundsätzen.
#16
Ich betone hierbei auch, dass wir die Menschenrecht formuliert in der Verfassung übernehmen sollten. Eine Vereinigung, wenn auch mit internationalem Charakter, hat nichts in der Verfassung von Andro zu suchen. Zumal man uns erst kürzlich von der UVNO suspendieren wollte. ICh habe starke Bedenken gegen diese Formulierung und erachte es auch als Notwendig, eine Verfassung zu haben die alle grundsätzlichen Dinge des Lebens, des Volkes regelt.
#17
Nun ja ich wäre für einen Kompromiss das wir sowohl eigene Menchenrechte formulieren als auch Bezug auf die Menschenrechte der UVNO und des RKEs nehmen.
#18
Zitat:Original von Nikita Breschnew
Zitat:Original von Lev Guorwitsch
Ist schlicht überwältigt von so viel Ignoranz und Dummheit, als er den Verfassungsentwurf liest.
Ja, bitte ?

Ist verwundert darüber, dass der Herr augenscheinlich Gedanken lesen kann und beschließt, erst einmal in die Parlamentskantine zu gehen und dort weiter an seiner Rückkehr in die aktive Politik zu planen ...
#19
findet es schön, dass es auf der Zuschauertribüne so viel Zuschauer gibt
#20
Zitat:Original von Genosse Ignaf
Ich betone hierbei auch, dass wir die Menschenrecht formuliert in der Verfassung übernehmen sollten. Eine Vereinigung, wenn auch mit internationalem Charakter, hat nichts in der Verfassung von Andro zu suchen. Zumal man uns erst kürzlich von der UVNO suspendieren wollte. ICh habe starke Bedenken gegen diese Formulierung und erachte es auch als Notwendig, eine Verfassung zu haben die alle grundsätzlichen Dinge des Lebens, des Volkes regelt.
Meinetwegen können wir die Menschenrechte auch explizit in der Verfassung ausformulieren. Es macht aber für die Gültigkeit keinen Unterschied, ob wir diesen Weg einschlagen oder auf die Resolution verweisen. Letzteres ist in meinen Augen symbolträchtiger, da auf den ersten Blick ersichtlich wird, daß sich Andro zu internationalen Standards wie denen der Menschenrechte bekennt. Andro hat diese Resolution unterzeichnet. Warum sie also nicht von einem bloßen Gesetzesrang auf eine höhere Ebene von Verfassungsrang heben ? Dadurch verleihen wir den Menschenrechten mehr Gewicht.
Außerdem ist es in meinen Augen überflüssig, wenn wir zwei unterschiedliche Dokumente haben, in denen Menschenrechte gewahrt werden (einmal die Verfassung, einmal die besagte Resolution). Es macht daher mehr Sinn beides zu kombinieren.

Auf Ihren Schlusssatz möchte ich erwidern, daß eine Verfassung nicht verwässert werden sollte. Die aktuelle beinhaltet viele Regelungen, die so nicht perse in eine Verfassung gehören. Eine Verfassungen sollte in abtrakter Form die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien des Staats darlegen. Alles andere ist Ausgestaltungssache der Gesetze.
  
  •  Zurück
  • 1
  • 2(current)
  • 3
  • 4
  • 5
  • 9
  • Weiter 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste