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[Aussprache] Kindergartengesetz
#1
Zitat:Gesetz zur Betreuung von Kindern

Präambel
Dieses Gesetz regelt die Betreuung von Kindern im Zarenreich Andro.

§1 Allgemeines
[1] Jedes Kind hat mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz.
[2] In jedem Bezirk muss mindestens eine Kinderbetreuungseinrichtung vorhanden sein.
[3] Bei den Kinderbetreuungseinrichtungen wird zwischen staatlichen Kindergärten, Betriebskindergärten und Kindertagesstätten unterschieden.

§2 Kinderbetreuer
[1] Kinderbetreuer müssen eine Ausbildung zum Kinderbetreuer abgeschlossen haben. Respektive ist das Studium der Pädagogik in Verbindung mit Praktika im Kinderbetreuungsbereich berufsqualifizierend.
[2] Kinderbetreuer müssen jedes Jahr mindestens eine pädagogische Weiterbildung besuchen, die durch die Provinzverwaltung durchgeführt wird.
[3] In jeder Betreuungseinrichtung müssen mindestens zwei Kinderbetreuer mit einer auf die Grundschule erweiterte Ausbildung angestellt sein.

§3 Staatliche Kindergärten
[1] Stattliche Kindergärten werden vom Staat getragen
[2] Staatliche Kindergärten bieten eine Kinderbetreuung zwischen 7:30Uhr und 12:00Uhr.
[3] Während der Betreuungszeit muss für die Kinder eine Frühstückszeit festgelegt werden. Hierbei können die Kinder sowohl von zu Hause mitgebrachtes, als auch gemeinsam mit den Betreuern vorbereitetes Frühstück verzehren.
[4] Zur Betreuung werden altershomogene Gruppen gebildet, um den Bedürfnissen von Altersspezifika nachkommen zu können.

§3 Betriebskindergärten
[1] Betriebskindergärten werden von Betrieben getragen. Sie können dabei eine Unterstützung durch den Staat beantragen.
[2] Betriebskindergärten können nur von den Kindern der Angestellten besucht werden.
[3] Die Betreuungszeit richtet sich an die Arbeitszeit der Angestellten.
[4] Während der Betreuungszeit müssen für die Kinder eine Frühstückszeit und ggf. eine Mittagsessenszeit festgelegt werden.
[5] Zur Betreuung werden altershomogene Gruppen gebildet, um den Bedürfnissen von Altersspezifika nachkommen zu können.

§4 Kindertagesstätten (Kitas)
[1] Kindertagesstätten werden vom Staat getragen.
[2] Kindertagesstätten bieten eine Vormittagsbetreuung zwischen 7:30Uhr und 12:00Uhr und eine Nachmittagsbetreuung zwischen 12:00Uhr und 16:00Uhr an.
[3] Während der Betreuungszeit müssen für die Kinder eine Frühstückszeit und ggf. eine Mittagsessenszeit festgelegt werden.
[4] Zur Betreuung werden altershomogene Gruppen gebildet, um den Bedürfnissen von Altersspezifika nachkommen zu können.

§5 Sonstiges
[1] Wird in einer Betreuungseinrichtung Nachmittagsbetreuung angeboten muss zusätzlich zum Betreuungspersonal ein Koch angestellt werden, der das Mittagessen zubereitet.
[2] Ab dem fünften Lebensjahr werden die Kinder spielerisch auf die Schulzeit vorbereitet.

§6 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

Frau Wislowa hat das Wort
#2
Herr Präsident,
Werte Abgeordnete,

zum ersten Mal wird nun in der demokratischen Geschichte Andros ein Gesetz zur Regelung der Kinderbetreuung eingebracht. Wie man sieht, ist die Regierung darauf bedacht, dass die Bürger Andros Familie und Beruf besser unter einen Hut bekommen.

Dementsprechend wurden drei Formen von Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt, die sich an die speziellen Erwartungen der Bürger annähern.

Zum ersten wird ein Kindergarten angeboten, der vor allem eine Vormittagsbetreuung anbietet. Des Weiteren richtet sich die Kindetagesstätte an die Eltern, die für ihre Kinder eine Ganztagesbetreuung wünschen und zuletzt der Betriebskindergarten, der sich nach der Arbeitszeit der Betriebe richtet.

Dieses Gesetz wird die Eltern entlasten und eine sinnvolle Ergänzung von privaten Betreuungsangeboten schaffen.

Ich bitte daher um Ihr Zustimmung.

Vielen Dank.
#3
Können wir abstimmen?
#4
Nun, meines Erachtens nach sollten Kindertagesstätten wenigsten bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Auch wenn die Möglichkeit von Betriebskindertagesstätten besteht, so denke ich, dass vor allem Kleinbetriebe ein derartiges Angebot nicht auf die Reihe stellen könne. Es sei denn man schließt sich zusammen. Wäre es möglich aus 16:00 Uhr noch ein 18:00 Uhr zu machen? Dann wären wir voll und ganz zufrieden.
#5
Frau Wislowa hatte so argumentiert, dass von 7:30 bis 16 Uhr wirklich mehr als genug Zeit ist. Zudem haben ja Betriebskindergärten länger geöffnet. Alles weitere wäre finanziell wirklich schwer tragbar. Das hier ist sowieso ein sozialer Meilenstein.
#6
Ich hatte es amit begründet, dass die wenigsten Eltern 10 Stunden Tage haben. Sollte es bis zum späten Nachmittagsbereich Betreuungsbedarf geben, kann dieser durch die Betreibkindergärten abgedeckt werden.
#7
Nun ja, kann. Das ist richtig, allerdings ist die Berechnung der Zeit schwierig, denn man darf nicht vergessen, dass verschiedene Menschen unterschiedliche Arbeitszeiten haben, sowie allein stehende Erzieungsberechtigte keinen Partner, der die Kinder vielleicht bringen oder holen könnte. Muss also eine Putzfrau, die vielleicht bei mehreren Haushalten putzt und damit nicht über die Möglichkeit eines Betriebskindergartens verfügt, ihr Kind zu Hause lassen, wenn wir von einer Arbeitszeit von 10 bis 18 Uhr ausgehen? Verstehen Sie was ich meine.
#8
Ich sehe wohl das Problem. Nur könnten wir es beliebig lange ausführen. Diese Dame arbeitet nun bis 18:00Uhr. Jetzt nehmen wir eine alleinerziehende Kellnerin, deren Arbeitszeit um 16:00Uhr anfängt und dementsprechend zwischen 22:00-24:00Uhr endet. Somit müssten wir in diesem Bereich auch Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen. Ganz abgesehen von eine alleinerziehenden Ärztin, die Schichten von bis zu 12 Stunden haben kann.

Wir könnten uns darauf einigen, dass wir abseits des Gesetzes sogenannte Tagesmütter fördern, die die Betreuung abseits der durchschnittlichen Arbeitszeit übernehmen.
#9
Dieser Kompromiss ist akzeptabel. Damit erhält das Gesetz unsere Zustimmung. Wenn es genehm wäre, so würde ich nun die Abstimmung vorschlagen.
#10
Unsere Zustimmung hat es nicht, da es nicht unserem Familien- und Gesellscahftsbild entspricht. Wir wollen nicht, dass der Staat Kinder erzeiht und indoktriniert. Die Kommunisten in diesem Hause wollen dass, die Argumente auf beiden Seiten sind bekannt - ja, wie können abstimmen Herr Politkommisar .. äh ... Präsident.
  


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