09.10.2008, 18:10
Zitat: Besoldungsgesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Besoldung aller Beamter und Staatdiener im Zarenreich Andro
§1. Soldklassen
(1)Es werden folgende Soldklassen ausgezahlt
-SK 1 = 8.000 ARW
-SK 2 = 6000 ARW
-SK 3 = 5500 ARW
-SK 4 = 4000 ARW
-SK 5 = 3500 ARW
-SK 6 = 3000 ARW
-SK 7 = 2500 ARW
-SK 8 = 2000 ARW
-SK 9 = 1500 ARW
-SK 10 = 1000 ARW
(2)Sollte man in zwei Soldklassen fallen, erhält man nur jeweils den Lohn der höchsten Klasse.
(3)Man darf niemals mehr als 10.000 ARW montlich verdienen.
(4)Sollte der Lohn durch Nebenberufe oder sonstiges die 10.000 ARW überschreiten, so wird der Sold gekürzt oder der Lohn muss zurückgezahlt werden.
§2. Vergabe der Soldklassen
(1)die Soldklassen werden wie folgt verteilt und monatlich ausgezahlt.
-Der Zar: SK 1
-Der Premierminister: SK 2
-Der Unterhauspräsident und der Oberhauspräsident: SK 3
-Der Vizepremierminister: SK 4
-Der Vizeunter- und Oberhauspräsident: SK 5
-Abgeordnete und Minister SK 6
-Beamte des gehobenen Dienstes: SK 7
-Beamte des höheren Dienstes: SK 8
-Beamte des mittleren Dienstes: SK 9
-Beamte des unteren Dienstes: SK 10
§3. Erhöhung des Lohns
(1)Innerhalb der jeweiligen Klasse kann der Lohn nur um maximal 499 ARW angehoben werden.
(2)Steigt der Lohn auf 500, so muss die Person in die nächste Soldklasse erhoben werden.
(3)Eine Solderhöhung ist alle 5 Jahre während der Dienstzeit Pflicht.
(4)Eine Solderhöhung muss mindestens 25 ARW, maximal 100 ARW hoch sein.
(5)Solderhöhungen werden durch den jeweiligen Vorgesetzen vorgenommen.
(6)Außerplanmäßige Lohnerhöhungen oder Steigung der Soldklasse sind nur nach Absprache mit dem jeweiligen Vorgesetzen möglich.
§4. Polizeisold
(1)Der Polizeisold ist unabhängig vom den Soldklassen.
(2)Der Sold wird wie folgt gehandhabt, jeweils in ARW:
-Polizeischüler: 400
-Polizeiobergefreiter: 750
-Polizeihauptgefreiter: 850
-Polizeiwachtmeister: 900
-Polizeioberwachtmeister: 1000
-Polizeikadett: 11000
-Polizeimeister: 1200
-Polizeiobermeister: 1400
-Polizeihauptmeister: 1500
-Polizeioberleutnant: 1600
-Polizeihauptmann: 2000
-Polizeimajor: 2200
-Polizeioberstleutnant:2300
-Polizeioberst: 2500
-Polizeigeneralmajor: 2800
-Polizeigeneralleutnant: 3100
-General der Polizei: 3500
-Generaloberst der Polizei: 4000
§5. Armeesold
Der Armeesold wird vom Wehrpflichtsgesetz geregelt.
§6. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft.
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