05.10.2008, 11:30
Zitat: Haushaltsgesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Aufstellung des Haushaltes und verpflichtet die Regierung diesen jedes Jahr aufzustellen und öffentlich zu debattieren.
§1. Verkündung des Haushaltes
(1)Spätestens einen Monat nach den Wahlen muss die Regierung im Unterhaus ihren Haushaltsplan vorlegen.
(2)Die Opposition kann die Regierung nach Ablauf der Frist dazu auffordern.
(3)Sollte die Regierung nem nicht nachkommen, so kann das Gericht Strafen oder Sanktionen gegen diese Verhängen.
(4)Der Haushalt muss durch die absolute Mehrheit der Stimmen angenommen werden.
§2. Vergabe des Etats an die jeweiligen Ressorts
(1)Folgende Angaben müssen getätigt werden, wenn der Haushaltsplan erstellt wird und der Haushaltsplan muss wie folgt aussehen:
Zitat: Haushaltsplan für die Zeit von .... bis....
Vergabe von Geldern an folgende Ministerien und Einrichtungen:
Sozialministerium
-Soziales:
-Gesundheit:
-Umwelt:
-sonstiges:
Verteidigungsministerium
-Heer
-Marine
-Luftwaffe
Innenministerium
-Verwaltung
-Polizei
-Einwanderungsbehörde
-sonstige Behörden
Kulturministerium
-Bildung:
-Kultur:
-Forschung:
Wirtschaft & Arbeitsministerium
-Wirtschaft:
-Arbeit:
-Verkehr, Bau:
Außenministerium:
Justizministerium:
Finanzministerium:
Unterhaus:
Kreditaufnahme:
------------------------------
Gesamt:
§3. Kreditaufnahme
(1)Die Regierung kann, zur Deckung der Ausgaben, Kredite aufnehmen.
(2)Die Nettokreditaufnahme darf pro Haushaltsplan nicht mehr als 10% zum letzen Haushaltsplan steigen.
(3)Sollte die Kreditaufnahme die 10% Grenze überschreiten, so muss die Regierung dies korrigieren oder ein Bußgeld an das Reichsgericht zahlen.
§4. Sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
Stimmen sie mit
ja
nein
enthaltung
Dauer:72h oder erreichen der Mehrheit