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[Aussprache] Besoldungsgesetz
#1
Zitat: Besoldungsgesetz

Präambel
Dieses Gesetz regelt die Besoldung aller Beamter und Staatdiener im Zarenreich Andro

§1. Soldklassen
(1)Es werden folgende Soldklassen ausgezahlt
-SK 1 = 8.000 ARW
-SK 2 = 6000 ARW
-SK 3 = 5500 ARW
-SK 4 = 4000 ARW
-SK 5 = 3500 ARW
-SK 6 = 3000 ARW
-SK 7 = 2500 ARW
-SK 8 = 2000 ARW
-SK 9 = 1500 ARW
-SK 10 = 1000 ARW
(2)Sollte man in zwei Soldklassen fallen, erhält man nur jeweils den Lohn der höchsten Klasse.
(3)Man darf niemals mehr als 10.000 ARW montlich verdienen.
(4)Sollte der Lohn durch Nebenberufe oder sonstiges die 10.000 ARW überschreiten, so wird der Sold gekürzt oder der Lohn muss zurückgezahlt werden.

§2. Vergabe der Soldklassen
(1)die Soldklassen werden wie folgt verteilt und monatlich ausgezahlt.
-Der Zar: SK 1
-Der Premierminister: SK 2
-Der Unterhauspräsident und der Oberhauspräsident: SK 3
-Der Vizepremierminister: SK 4
-Der Vizeunter- und Oberhauspräsident: SK 5
-Abgeordnete und Minister SK 6
-Beamte des gehobenen Dienstes: SK 7
-Beamte des höheren Dienstes: SK 8
-Beamte des mittleren Dienstes: SK 9
-Beamte des unteren Dienstes: SK 10

§3. Erhöhung des Lohns
(1)Innerhalb der jeweiligen Klasse kann der Lohn nur um maximal 499 ARW angehoben werden.
(2)Steigt der Lohn auf 500, so muss die Person in die nächste Soldklasse erhoben werden.
(3)Eine Solderhöhung ist alle 5 Jahre während der Dienstzeit Pflicht.
(4)Eine Solderhöhung muss mindestens 25 ARW, maximal 100 ARW hoch sein.
(5)Solderhöhungen werden durch den jeweiligen Vorgesetzen vorgenommen.
(6)Außerplanmäßige Lohnerhöhungen oder Steigung der Soldklasse sind nur nach Absprache mit dem jeweiligen Vorgesetzen möglich.

§4. Polizeisold
(1)Der Polizeisold ist unabhängig vom den Soldklassen.
(2)Der Sold wird wie folgt gehandhabt, jeweils in ARW:
-Polizeischüler: 400
-Polizeiobergefreiter: 750
-Polizeihauptgefreiter: 850
-Polizeiwachtmeister: 900
-Polizeioberwachtmeister: 1000
-Polizeikadett: 11000
-Polizeimeister: 1200
-Polizeiobermeister: 1400
-Polizeihauptmeister: 1500
-Polizeioberleutnant: 1600
-Polizeihauptmann: 2000
-Polizeimajor: 2200
-Polizeioberstleutnant:2300
-Polizeioberst: 2500
-Polizeigeneralmajor: 2800
-Polizeigeneralleutnant: 3100
-General der Polizei: 3500
-Generaloberst der Polizei: 4000

§5. Armeesold
Der Armeesold wird vom Wehrpflichtsgesetz geregelt.

§6. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft.

Der Finanzminister hat das Wort.
#2
Danke Gospodin Präsident,

bisher gibt es nur für Soldaten einen Sold, Beamte, Abgeordnete und Polizisten erhhielten bislang nur ihren Lohn über Verträge und Tarife mit der lokalen Verwaltung.
Dies soll nun zentral und staatlich geregelt werden.

Es ist an dieser Stelle ggf. eine Überlegeung Wert, dem Zar, sollte er ein großes Vermögen bereits mitbringen, dass er keinen Sold erhält.
#3
Das klint interessant und ist eine gute Reglung. Wird beim Lohn auch ausländischer Verdienst eingerechnet? Ich würde ja hier 3000 Ramwuw verdienens, in der USSRAT erhalte ich 1600,- Rubbel (brutto), was 800,- Rubbel netto sind, entrpicht etwa 200,- Ramwuw und im Verenigten Großfürstentum ca. 640,- Guinea, was etwa 480,- Rawuw sind.
#4
§1. (3)Man darf niemals mehr als 10.000 ARW montlich verdienen.

Heißt, sie bekommen z.B. weniger oder gar keinen Sold falls sie schon mehr als 10.000 verdienen
#5
Das heißt dann, dass ich 3000,- Ramwuw bekomme, sowie meine Verdiesnte in den anderen Ländern. Gute Idee, ich bin dafür. :applaus: Lassen Sie uns Abstimmen. :applaus:
#6
Ja wenn die anderen nichts mehr zu sagen haben
#7
Wartet geduldig auf andere Wortmeldungen.
#8
Können wir abstimmen?
  


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