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Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof
#1
Richterin Dr. Irina Dustowa sitzt hier
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#2
*bezieht ihr neues Büro*
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#3
klopft an
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#4
Herein!
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#5
Guten Tag Frau Dr. Dustowa.

Ich bin hier wegen dem Nordbundpakt.
Ich habe ihr Schreiben gelesen und würde nun gerne mit ihnen das genau erörtern.

Ich weiss, dass Andro keinen offensiven Militärbündnissen beitreten kann und darf und das Andro auch keine Kriege führen kann und darf.

Daher will sich Andro mit dem NBP ja auch assoziieren lassen. Heißt, es tritt nicht voll bei, sondern nur dem rein defensiven Teil. Andro würde an keinen offensiven Aktionen des NBP aktiv teilhaben.

Es geht nur darum, wenn Andro oder ein Mitglied angegriffen wird, dass sie uns oder wir ihm beistehen.

Ich weiss die Verfassung sagt "keinem off. Bündnis beitreten", aber das tun wir ja auch, wenn man es genau nimmt, nicht.
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#6
Nun, juristisch ist es in diesem Fall irrelevant, ob man das Wort "beitreten" oder "assozieren" nimmt. Der Nordbundpakt selbst hat auch offensives Vermögen. Der Nordbundpakt selbst ist ein offensives Bündnis. Da ist die Verfassung sehr eindeutig.

Ich will eine Gegenfrage stellen: Wie sähe der Assoziierungsvertrag aus? Ich denke nämlich, dass es eine Möglichkeit gäbe, die Schutzfunktion des Nordbundpaktes anzunehmen, ohne aber dem Bündnis beizutreten. Im Grunde müsste der Nordbundpakt als eigenständiger Partner angesehen werden, mit dem ein neuer Vertrag geschlossen wird. Man tritt also nirgendwo bei oder assoziiert sich mit etwas, sondern man schliesst einen Verteidigungsvertrag oder ähnliches. Damit würde man die Verfassungspassage umgehen.
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#7
Eben das war die Idee...einen moment...es ist bisher nur eine Rohfassung, wir müssen warten bis die neue Akte ausgearbeitet ist.


Zitat: Assoziationsvertrag zwischen dem Nordbundpakt und dem Zarenreich Andro

Artikel I. - Allgemeines
(1)Das Zarenreich Andro assoziiert sich mit diesem Vertrag mit dem NBP.
(2)Daraus resultiert, dass Andro kein Vollmitglied ist.
(3)Andro erhält Rede-, aber kein Stimmrecht.
(4)Für Andro gilt Artikel I. (2) der Nordbundakte nicht.

Artikel II - Der Verteidigungsfall
Das Zarenreich Andro tritt im vollen Umfang dem II. Artikel der Nordbundakte bei.

Artikel III. Der Kriegsfall
(1)Das Zarenreich Andro tritt nicht dem III. Artikel der Nordbundakte bei.
(2)Das Zarenreich Andro ist zu keinem Angriffs- oder Präventionskrieg in der Lage und darf daher auch weder dazu gezwungen noch genötigt werden.
(3)Andro behält sich vor, jedoch im Falle einer Kriegserklärung durch den NBP an andere Staaten ggf. dem NBP Hilfe in irgendeiner Form zu leisten.

Artikel IV.
(1)Andro tritt dem IV. Artikel der Nordbundakte bei.
(2)Andro kann jederzeit die Assoziierung aufheben.

Artikel III. wird noch genauer beraten.


Nordbundakte
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#8
Ich denke, das Problem ist das Wort "beitreten". Selbst wenn es nur ein Artikel ist, dem man beitritt, so würde man eben dem Nordbundpakt beitreten.

Ich schlage vor, das Wort "Assoziierungsvertrag" durch "Freundschaftsvertrag" oder "Abkommen zwischen" oder so zu ersetzen. Desweiteren sollte der Vertrag beinhalten, was in welchem Falle wie geschieht, aber ich würde es partout vermeiden, auf Artikel des Nordbundpaktes hinzuweisen. Damit wäre die Annäherung zu intensiv.
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#9
Das ist eine gute Idee. Dann nenen wir es Freundschaftsabkommen zwischen Andro und dem NBP und weisen darauf hin das wir sie und sie uns im Falle verteidigen.

Angriffskriege führen wir nicht mit.

Eine Frage: Andro darf keine Kriege führen, aber was ist mit Interventionen?

Bei einem Krieg befindet sich ja das ganze Land im Kriegszustand und Bürger und Vermögen des Feindes werden festgesetzt.

Bei einer Intervention, wenn z.B. Andro nur 1000 Soldaten entsenden für was auch immer, wäre das legal?

Wenn Andro Bürger im Ausland aus der Geiselnahme oder von Piraten befreien will

*so* Z.B. die Intervention im Kosovo 1999, oder die der USA in Südamerika etc..*so*
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#10
Ich denke, es kommt auf die Art der Intervention an. Diese muss ein klares Ziel definiert haben, eine feste Anzahl von Soldaten benannt haben und auf einen Zeitraum festgelegt sein. Dann muss die Duma diese Intervention beschliessen. Dann sollte dies kein Problem sein.
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