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[Aussprache] GO
#1
Diese würde ich gerne ändern

Zitat:§8 Sonstiges

(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus Rederecht.
(2)Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
(3)Das Rederecht muss beantragt werden.

zu

Zitat:§8 Sonstiges

(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus jederzeit das Rederecht.
(2)Personen die in (1) nicht genannt sind, müssen es beantragen.
(3)Das Rederecht gilt nur einmal pro Aussprache.
#2
Ich bin dagegen. Dann beantragt jeder das Rederecht nur weil er im Oberhaus seine Meinung zur Arbeit des Oberhauses preisgeben will.
#3
Der Oberhauspräsident kann das ja abweisen.
Es geht darum, dass z.B. Staatsgäste, Experten oder sonstige wichtige Personen hier reden können.

Mr. XY sicher nicht.
#4
Nein, trotzdem nicht. Das Oberhaus, sollte nur den Adligen vorbehalten sein.
#5
Ist es ja auch.
Dennoch, wenn wir jemanden Anhören wollen, wie z.B. ihren Sohn, die Zarin oder den Kaiser von Dreibürgen sollten wir das ändern.
#6
Das Unterhaus ändert seine GO ja auch. Außerdem wurde das Gesetz zur Trennung der Häuser ja geändert.

Es wäre wirklich leichter, wenn wir Personen von Belang anhören könnten, wenn wir das auch wollen
#7
Ich stelle einen Gegenvorschlag:

Zitat:§8 Sonstiges

(1)Nur der Premierminister, ODER dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident ODER dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus jederzeit das Rederecht.
(2)Personen die in (1) nicht genannt sind, müssen es beantragen.
(3)Das Rederecht gilt nur einmal pro Aussprache.

Nur im Vertretungsfalle sollten die Vertreter reden dürfen. Außerdem verstehe ich nicht warum der UNterhauspräsident Rederecht hat. Das UH wird durch den Premier vertreten!
#8
Der PRemier vertritt die Regierung nicht das UH.

Sonst noch Meldungen?
#9
hust
#10
Bonbon?
  


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