Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Aussprache] Ausnahmezustand
#1
Gemäß des Gesetz zum Notstand beantrage ich als Innenminister die Ausrufung des Ausnahmezustandes!

§2. Ausnahmezustand
(1)Sollte durch Unruhen die öffentliche Ordnung gefährdet werden, so kann der Innenminister nach Aussprache mit dem Unterhaus den Ausnahmezustand ausrufen.
(2)Sollte das Unterhaus versammlungsunfähig sein, so gilt eine Absprache mit dem Zaren.
(3)Im Ausnahmezustand gilt ein Versammlungsverbot und eine Ausgangssperre.
(4)Die Polizei sorgt für die Einhaltung von (3) und für die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung.
(5)Der Innenminister beendet den Ausnahmezustand.
#2
Da Ribir, Viltuvja und Almachistan sich entschieden haben, ihren eigenen Kurs zu fahren, schlage ich vor, das Kriegsrecht gemäß §3. zu verhängen!

Wir müssen nun endlich mal Stärke zeigen!
#3
Andor muss einig bleiben, ansonsten machen wir uns lächerlich in der Welt. Mit voller Härte sollte durchgegriffen werden.
#4
Zitat:Original von Genosse Ignaf
Andor muss einig bleiben, ansonsten machen wir uns lächerlich in der Welt.

Gut dass Andro noch nicht lächerlich ist, denkt er sich auf der Zuschauertribüne.
#5
Zustimmung.
Ich denke, damit ist eine Mehrheit vorhanden. Ich bitte alles sofort in die Wege zu leiten.
#6
:applaus: :applaus:
#7
Da sich wohl alle Fraktionen einig sind verzichten wir auf eine Abstimmung!

Hiermit wird der Ausnahmezustand und das Kriegsrecht über Andro verhängt.

Damit gilt das Notstandsgesetz. §2. und §3.

Der Premier und der Kriegsminister haben nun die freie Hand das Mlitär in Bewegung zu setzen, gegen alle inneren Krisenherde.

Die Polizei ist berächtigt, alle Versammlungen aufzuheben und verdächtige Personen zu verhaften!
#8
Gut, denn nur ein einiges Andro ist auch ein starkes Andro!
#9
Ich schlage die Aufhebung des Kriegsrechts für Dienstag den 18.3. vor, dem Ausnahmezustand am 19.3..

Die Grenzen sollten bereits morgen wieder geöffnet werden.

Derzeit gilt es, die Assoziierten Gebiete zu beruhigen und die möglichen seperatisischen Tendenzen einzelner Adliger zu beenden.

Die Jakobiner sind faktisch geschlagen, es kehrt wieder Ruhe ein, jetzt nach der Volksabstimmung
#10
Nein.
Solange die Situation mit Almachistan nicht geklärt ist muss das Kriegrecht bestehen bleiben um alle Handlungsoptionen offen zu halten.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste