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§3.1 der Antrag
Der Aufnahmeantrag hat formell im öffentlichen Forum der UVNO stattzufinden.
Der Aufnahmeantrag hat zu beinhalten:
- Name des Staates,
- Internetadresse des Staates,
- gültige und funktionierende Rückantwortadresse
-kurze Begründung des Beitrittswunsches.
Die UVNO wünscht den letzen Punkt in ihrer Satzung einzufügen. Ich bin dafür.
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Aha die UVNO will also, das man Staaten auf Grund fehlender Begründung zum Beitritt von der UVNO verhahlten kann. Interessant.
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Von der Sache her nicht schlecht, aber ist dies dann auch ein Grund für die Zurückweisung eines Antrages.
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Begründet müssen sowohl der Beitrittswunsch als auch die evtl. Ablehnung werden.
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Das mit den niederen Gründen ist natürlich verständlich.
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Die UVNO will Weltfrieden vermitteln, aber nur indem einige Auserwählte Staaten dabei sind und "niedere" Staaten nicht? Wie will man da mit allen sprechen?
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Andro trat bei für den Weltfrieden und um sich dafür zu engagieren.
Es kann aber auch Staaten beitreten die aus reinemEgoismus beitreten oder die UVNO sabotieren wollen.
Also ich bin dafür. Die UVNO ist wichtig und gut für uns und alle Völker.
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Denken Sie wirklich, das die UVNO Staaten aufnimmt bei denen es offensichtlich ist, dass diese die UVNO von innen sabotieren oder dergleichen würden?