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[OIK und UVNO] News
#41
Die UVNO berät über die derzeitige Lage in Gadoa. Eine militärische Intervention ist wohl nicht möglich wegen der Charta, allerdings wird eine Friedensmission bevorzugt.
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#42
Die UVNO stimmt hierüber ab

Einrichtung der Hohen Kommissionen für Menschenrechte und Entwicklung sowie Bestellung von Vermittlern der UVNO

I Hoher Kommissar für Menschenrechte
§1 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte prüft die Einhaltung von in der Verfassung verankerten Menschenrechten in den Staaten der Welt. Zudem befasst er sich mit der Aufedeckung von Völkermorden.
§2 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte berichtet der Vollversammlung monatlich über seine Arbeit.
§3 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte wird von der Vollversammlung mit den gleichen Amtszeiten, unter den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie das Generalsekretariat gewählt. Der Hohe Kommissar ist zusätzlich Delegierter seines Landes, hat jedoch keinen Zugang zum Generalsekretariat.

II Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen
§4 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen beobachtet die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung von Staaten mit Hilfe des Entwicklungsindex. In Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat gibt er den Staaten Ratschläge.
§5 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen berichtet der Vollversammlung monatlich über seine Arbeit.
§6 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen wird von der Vollversammlung mit den gleichen Amtszeiten, unter den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie das Generalsekretariat gewählt. Der Hohe Kommissar ist zusätzlich Delegierter seines Landes, hat jedoch keinen Zugang zum Generalsekretariat.

III Diplomatisches Personal der UVNO
§7 Das diplomatische Personal der UVNO unterstützt den Generalsekretär in seiner Rolle als Chefvermittler bei der Lösung von Konflikten und der aktiven Wahrung des Friedens in der Welt mit diplomatischen Mitteln.
§8 Das Generalsekretariat ernennt die Diplomaten der UVNO mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Vollversammlung. Das Generalsekretariat legt am Ende seiner Amtszeit Rechenschaft über die Tätigkeit des diplomatischen Personals der UVNO ab.
§9 Das diplomatische Personal der UVNO kann aus jedem Mitgliedsland stammen. Es kann nicht zugleich die Delegiertenschaft seines Landes übernehmen.
§10 Das diplomatische Personal bespricht sich mit dem Generalsekretariat in einem abgeschlossenen Bereich, besitzt jedoch weder Zutritt zur Vollversammlung noch zum Generalsekretariat.

Optionen sind

ausbau ja, vorschlag ja
ausbau ja, vorschlag nein
ausbau nein

Ich bin für ja
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#43
Ich habe Dschanabath annerkannt, da wir ihm durch die UVNO ja auch Hilfslieferungen zugesagt haben.
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#44
Dieser Hochkommisar ist abzulehenen, der gesamte erste Teil stellt ein Eingreifen in die Souvernität der Staaten dar und ist im Grunde vom RKES abgekupfert.
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#45
Das finde ich eigentlich nicht. Wen sie jetzt damit anfangen, geben sie nur denen Recht, die meinen, der RKES wäre eine Art UVNO.

Der Hochkommissar betrachtet das doch weltweit unter allen Mitgliedern.

Beim RKES wird das anders gehand habt

Wenn sie weitehrin bedenken haben legen sie es dem Unterhaus vor
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#46
Ich bitte nun mal um eine klare Antwort, da morgen die Abstimmung endet

A:Eine sehr gute Idee, die in dieser Form umgesetzt werden sollte.

B: Grundsätzlich eine gute Idee, die aber noch mal genauerer Überarbeitung bedarf.

C:Absolut unnötig. Alles soll so bleiben wie es ist.

D:Ausbau der Strukturen ja, aber nicht so wie hier vorgschlagen.

Ich bin für A oder B
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#47
Sie haben die Antwort des Außenministers gehört. Die Regierung lehnt diese Kommission entschieden ab. Ich bitte Sie, dies so der UVNO mitzuteilen und gegen diesen Entwurf zu stimmen - also C.
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#48
Exakt. Herr Pietarow, ich bin Ihr vorgesetzer. Nicht die Duma. Ich.
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#49
Ähm....Verfassung....da steht so was ganz tolles...eigentlich müsste man ihnen beiden Verfassungsbruch vorwerfen Wink
Es muss durch die Duma abgestimmt werden
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#50
Ach zeigen sie mal her.
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