Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Aussprache] Verfassungsänderung
#11
*so* dann formolier es lieber so...also:

Zitat:(10) Tod und Folter
(a) Folter als Methode der Beweisfindung ist bei Strafe verboten.
(b) In schwerwiegenden Fällen, wie Hochverrat und Mord, kann das Gericht den Verurteilten zum Tode verurteilen.
Dem Zaren bleibt das Recht vorbehalten, Begnadigungen auszusprechen, die eine Freilassung, Strafmilderung oder Strafumwandlung mit sich ziehen.


Was sagt ihr dazu?

*so*
#12
Einverstanden.
#13
*so* ich sollte zwar nciht hier sein, aber ich hoffe ich konnte vermitteln *so*
#14
*so* Schatz :-* In Zukunft bereden wir Gesetzesentwürfe einfach vorher im Bett oder so Big Grin *so*
#15
*so* lol....warum ausgerechnet in Bett?!Rolleyes Big Grin *so*
#16
*so* abwarten Tongue Big Grin *so*
#17
*so* alter Schelm du Wink *so*
#18
Zitat:Original von Juri I.
Man bedenke die Bürokratie.

Gewaltentrennung ist Bürokratie? Wir haben hier eine moderne Demokratie, keinen Absolutismus!

Und Begnadigung ist nicht Sache des Zaren. Die Beschlüsse des Gerichtes sind endgültig, so will es die Gewaltentrennung.

Sonst kann der Zar ja Leute die ihm nahestehen begnadigen, die anderen nicht.
#19
Der Zar kann sicher bei sowas unterscheiden, es ist die Pflicht eines jeden Zaren, objektiv zu handeln und nur zum Wohle seines Landes.
Das Ivan dies nicht tat, ist nicht meine Schuld.
Meine Nachfolger werden ebenfalls stets gerecht sein.
#20
*so*Das is kein Grund! In fast allen Ländern hat das Staatsoberhaupt das Recht Begnadigunen auszusprechen. Und was ist schon dabei ihm das Recht zu geben...ich denke nicht das der Ivan oder Chaterine eine Begnadigung aussprechen wird...wovor fürchtest du dich denn?*so*
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste