Damit ist das neue Programm angenommen! Jetzt muss noch dringend der Name der Partei geändert werden.
Wir müssen diesen liberalen Umtrieben ein Ende bereiten.
Der Liberalismus schadet der Republik Andro!
Der Liberalismus entzweit uns!
Der Liberalismus ermöglicht den Kapitalismus und führt so zu Vernachlässigung und Mord!
Wir müssen uns heute vom Liberalismus verabschieden, nur so kann Andro erblühen!
Also gebt mir ein kräftiges Да für die Änderung unserer Satzung.
Satzung der Kommunistischen Partei Andros, kurz "KPA" / Коммунистическая Партия Андроя, kurz "КПА"
§1. Grundsatz
(1) Die Kommunistische Partei Andros bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung.
(2) Die Kommunistische Partei Andros hat ihren Sitz in Koskow.
(3) Die Kommunistische Partei Andros nennt sich auch KPA.
(4) Die Kommunistische Partei Andros ist eine Partei nach dem Parteigesetz.
§2. Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich offen zur androischen Verfassung, der Satzung der Partei und des Parteiprogramms bekennt.
(2) Die Mitgliedschaft kann vom Parteivorstand bestätigt werden, sofern die Vorraussetzungen von (1) gegeben sind.
(2.1) Mit Eintritt in die Partei gilt mit sofortiger Wirkung der Status "член"
(2.2) Nach einem Monat kann ein Mitglied in den Status eines "действи́тельный член" erhoben werden.
(2.3) Nach zwei weiteren Monaten kann ein ordentliches Mitglied in den Status eines "постоя́нный член" erhoben werden.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Tod oder Ausschluss aus der Partei.
§3. Parteivorstand und Parteisitzungen
(1) Der Vorstand leitet die Partei.
(2) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, sowie einer variablen Anzahl von Vollmitgliedern.
(3) Jedes ständige Mitglied darf sich jederzeit bewerben und kann in den Vorstand gewählt werden.
(4) Sollte sich kein ständiges Mitglied für einen Posten im Vorstand bewerben, so bleibt der alte Vorstand weiter bestehen.
(5) Wird keine absolute Mehrheit erreicht, darf sich das ständige Mitglied innerhalb von einem Monat erneut bewerben.
(6) Auf Parteisitzungen können Wahlprogramm, Parteiprogramm und Satzung geändert und beschlossen werden sowie der Vorstand berufen oder entlastet werden. Jedes Mitglied kann Anträge einbringen, ständige Mitglieder genießen Stimmrecht.
(7) Parteisitzungen sind abzuhalten auf Beschluss des Vorstandes oder auf das Verlangen von 50% der ständigen Mitglieder.
(8) Jedes Mitglied und jedes Vollmitglied ist gleichgestellt dem anderen.
§4. Verschiedenes
(1) Die Satzung ist mit 3/4 der Stimmen der ständigen Mitglieder änderbar.
(2) Die Satzung tritt in Kraft, sofern diese vom Innenministerium geprüft und genehmigt wurde.