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[02-08-29082015 Erstes Föderales Gesetz zur Bereinigung im Verwaltungswesen +++ VERTAGT +++
#1
Erstes Föderales Gesetz über die Rechtsbereinigung im Verwaltungswesen

Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.

Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Herrn Vizepräsidenten.
#2
Wasche Deputati,
die Regierung möchte Ihnen hier den Beginn der Rechtssetzungsoffensive vorlegen, die Präsident Demidow vor kurzem angekündigt hat. Durch verfassungsrechtliche Änderungen sind Heterogenitäts- und Verwaltungsgliederungs-Gesetz obsolet geworden und folglich aufzuheben.
#3
Gospodin President, wasche Kolega,

Da die Verfassung das regelt könnte ich damit leben doch gibt das Heterosgesetz des nationalen Minderheit weitreichende Rechte und Sicherheiten die mit Aufhebung des Gesetzes so nicht mehr vorhanden wären. Ich würde gerne wissen wie man fedenkt diese Lücke zu schliesen?

Beim Verwaltungsgesetz kann ich auch zustimmen insofern endlich eine schnelle Regelung für die Subjekte gefunden wird. Wenn das Gesetz nun aufgehoben wird wären Gemeinden und Oblaste rechtsfrei. Das wäre unschön.
#4
Andrej Louwowitsch,
die Rechte der nationalen Minderheiten halte ich durch die Verfassung für hinreichend gesichert. Welchen Verlust an Rechten befürchten Sie durch die Aufhebung denn konkret?
Es sollte ferner bekannt sein, dass es das Ziel der Regierung ist, eine vernünftige Lösung schnell herbeizuführen. Leider gibt es da einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen, deswegen soll das Gesetz ja zunächst fortgelten. Alles weitere ergibt sich aus Art. 30, Absatz 2 der Verfassung.
#5
Eigentlich führt man erst ein neues Gesetz ein und hebt dann die alten auf und nicht anders herum. Wenn das Verwaltungsgesetz aufgehoben wird frage ich mich, was die Kompetenzen der Kommunen etc. regelt.
#6
Andrej Louwowitsch,
mit der Aufhebung würde die Duma deutlich machen, dass das Gesetz so nicht mehr im eigentlichen Sinne umgesetzt werden kann, aber dennoch fortgilt, bis andere Übergangsregelungen getroffen werden können.
#7
Also es gilt weiter bis es durch ein anderes Gesetz aufgehoben wird? Naja. Dann können sie auch direkt ein neues Gesetz erlassen das die Funktion hat, das Alte zu ersetzen. Gleiches beim Heterogenitätsgesetz. Ich lasse weder die Minderheiten noch die Oblaste und Kommunen in einer Rechtsunsicherheit zurück. Das ist gefährlich. Die Regierung soll erstmal ihre neuen Gesetze vorlegen. Zumal die Verfassung was die Minderheiten angeht nicht soweit geht, wie das Gesetz.
Ich bin aber offen für zeitnahe Änderungen bzw. Gesetzesvorlagen und wie gesagt, werde ich eine Änderung oder Aufhebung der hier besagten Gesetze dann auch mittragen.
#8
Andrej Louwowitsch, es gilt fort, bis andere Rechtsvorschriften andere Regelungen treffen. Das können Gesetze, aber auch Ukas im Sinne von Art. 30, Absatz 2 der Verfassung sein.
Führen Sie bitte doch konkret aus, welchen Mehrwert sie im Heterogenitätsgesetz sehen.
#9
Es weist den Minderheiten gewisse Rechte zu und Möglichkeiten eigene Verwaltungen zu erichten sowie ihre Kultur zu schützen und das in konkreten Fällen.
#10
Der Schutz der Minderheitenkultur und ihrer politischen Rechte wird durch die Verfassung explizit garantiert - hier werden sicher Lösungen gefunden, wenn es Probleme gibt.
  


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