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2015-07-27 - Föderales Gesetz über die Registrierung
#1
Wasche Deputati,

hiermit eröffne ich die Sitzung mit Aussprache zum Gesetzesentwurf der Regierung namentlich des Föderalen Ministers für innere Angelegenheiten. Den Gesetzentwurf finden Sie als Auslage vor Ihnen.

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#2
Wasche Deputati,
es ist für den Staat und Dritte aus vielerlei Gründen wichtig, Bürger identifizieren und ihren Wohnsitz feststellen zu können. Die Regierung legt daher diesen Entwurf vor, der die notwendigen Grundlagen dafür schafft.
#3
wundert sich doch, dass der Minister nicht zuerst das Präsidium anspricht undwiderum die Vizepräsidentin das durchgehen lässt.

Gosposcha President, Gospodin Ministr,

prinzipiell kann ich dem Gesetz zustimmen ist es faktisch ja schon der Fall, dass es Ausweise und Reisepässe gibt. Wie steht es um den Einklang mit diesem Gesetz und dem Staatsbürgerschafts- bzw. Einreisegesetz?
Ich erachte die Strafzahlungen als völlig übertrieben.Die sollte man senken. Oder soll jetzt jeder Schüler und Renter mal 1000 oder 100.000 ARW zahlen, wenn er sich vertut?

Spasiba.
#4
"Lesen Sie den Entwurf richtig, Andrej Louwowitsch!", empört sich ein älteres NA-Mitglieder. "Es ist die Rede von 'bis zu'. Ich nehme an, Sie kennen den Unterschied von einem fixen Betrag und einem 'bis zu Betrag'. Und worin sollte man sich da ihrer Meinung nach vertun? Beim eigenen Namen? Oder dem des Vaters? Oder wo man wohnt?"
#5
Deputati Andrej Louwowitsch,
über den Einklang mit diesem Gesetz mache ich mir keine Sorgen, im Einreisegesetz wird eine entsprechende Änderung vorgenommen und mit der Staatsbürgerschaft als solche hat der Entwurf wenig zu tun. Im Rahmen der Regierungsarbeit werden wir eventuelle Diskrepanzen natürlich untersuchen und ausbessern.
Bei den Strafvorschriften handelt es sich um eine Ermessensvorschrift und eine gesetzlich definierte Höchstsumme. Niemand wird wegen eines kleinen Fehlers tausende RMW zahlen müssen, hier geht es darum, für absichtliche Falschangaben ein entsprechend hohes Maß der Sanktion bereitzuhalten.
#6
Gospodin Präsident,

ich hätte folgende Änderungsvorschläge:
1. wenn der Name des Vaters nicht bekannt ist, erhält man als "Vatersnamen" den einen Vornamen.
2. einen Pass mit 14, 20, 45, 60 zu bekommen erscheint mir als zu großer Zeitsprung. Ich spreche mich für eineen Zeitraum von 10 Jahren aus, mit Ausnahme bei Bürgern unter 25. Hier sollten es 4 und 7 Jahre sein ab dem ersten Antrag. D.h. mit 14+4 = 18 = 1. Verlängerung, 18+7 = 25 = 2. Verlängerung, 25+10 = 35 und dann alle 10 Jahre.
3. §3 (3) gehört wenn dann in das Wahlgesetz. Hier ist besagt, dass man 7 Tage Staatsbürger sein muss. Daraus nun 30 Tage zu machen halte ich für zu viel. Bei Kommunalwahlen könnte ich eine Frist von 14 Tagen verstehen, aber 30 Tage ist definitiv zu viel, wenn man Anreize zur Wahl und Bürgerbeteiligung schaffen will.

Es geht nichts hevor, was passiert, wenn man ohne Passdokument kontrolliert wird. Hier wäre ich für eine Mitführpflicht.
#7
Deputati Andrej Louwowitsch,
1. Das können wir so handhaben.
2. Verschiedene Fristen sind meines Erachtens komplizierter als feste Altersregelungen oder einheitliche Fristen, das kann ich nicht unterstützen.
3. Das Föderale Wahlgesetz ist für Föderale Wahlen Norm, nicht für die Subjekte. Ich verweise darauf, dass der Beginn des Wahlmonats Frist ist, nicht ein Monat vor Beginn der Wahl und das nur für Wahlen in Gemeinden und Subjekten gilt. Im Föderalen Wahlgesetz sieht seit der Novelle eine solche Frist im übrigen nicht mehr vor.
SimOff
Da der Erwerb der Staatsbürgerschaft ja durch Geburt erfolgt und nicht durch den Vorgang der Anmeldung im SimOff ist das unerheblich. Wahlen auf Subjektebene sind dann eh nochmal eine Simulationsfrage, aber rein SimOff machen wir da niemandem was mit kaputt mit dieser Vorschrift.
#8
hustet
Izvinite.

Eine Mitführpflicht könnte die Regierung unterstützen.
#9
Ohne Mitführpflicht macht das ja auch wenig Sinn, bzw. Ausweispflicht.
Also zwischen 14 und 20 und dann 45 Jahren bestehen erhebliche Unterschiede. Ich wäre für einen 10 Jahres Rythmus. Dann denkt auch jeder dran.
Wie möchten sie bzgl. der Meldefristen zu den Wahlen dies alles entsprechend registrieren? Verfügen wirklich alle Gemeinden über Meldeämter?

SimOff
Also simoff reicht da ja ein zentrales Amt, zumindest pro Provinz. Dennoch frage ich mich, wie man Ummeldungen registrieren will. Da muss der Minister ja jedem nachlaufen
#10
SimOff
Vertraue mal unserer Technik-Tante, das war ihr Vorschlag und es gibt schon eine Lösung. Wink
Natürlich werden in allen Gemeinden Meldeämter unterhalten - und wenn das bisher nicht der Fall ist, dann wird es für die letzten Gemeinden auch am hintersten Zipfel unserer Nation Zeit, das zu ändern. Wir sind doch keine Bananenrepublik!
  


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