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Der Plenarsaal wird für die Konstituierung der XV. Duma bereit gemacht. Alle neugewählten Abgeordneten werden geladen
Marija Sergejewna Romanowa
Gast
Mit der weiter angewachsenen Fraktion der Novaja Androija betritt Marija Romanowa den Plenarsaal.
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Wasche Kolega,
ich begrüße sie alle zur 15. Duma. 15 Legislaturperioden ist viel. Wenn man bedenkt, dass die Republik 2009 ausgerufen wurde. Die Wahlen sind für uns ein Zeichen der Stabilität und Freiheit. Lassen sie uns daher alle zusammen arbeiten um dies nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen.
Ich wünsche ihnen allen eine konstruktive Zeit und hoffe auf gute Zusammenarbeit.
Ich bitte sie nun den Eid zuleisten:
"Hiermit schwöre ich, [NAME], dass ich gemäß der Verfassung Andros handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Marija Sergejewna Romanowa
Gast
Marija Romanowa trat vor und hob die Hand zum Schwur - jedoch mit der Eidesformel aus der neuen Verfassung
„Ich, Marija Sergejewna Romanowa, schwöre, dass ich in meinen Amt als Dumaabgeordnete die Rechte und Freiheiten der Menschen und der Bürger schützen, meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, die Verfassung der Androischen Föderation treu beachten und bewahren und die Unabhängigkeit, Freiheit und Sicherheit Andros mit allen Kräften verteidigen werde.“
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Langsam. Der Eid der GO ist nicht der Eid der Verfassung. Zumal dies hier ein Abgeordneteneid ist. die Verfassung verlangt ein Amtseid für Beamte. Wir sind keine Beamte und dies ist auch kein Amt sondern ein Mandat.
Entsprechend gilt die Eidesformel der GO.
"Hiermit schwöre ich, Andrej Kronskij, dass ich gemäß der Verfassung Andros handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Marija Sergejewna Romanowa
Gast
Ich fürchte, dies ist nicht korrekt: Die Verfassung spricht explizit von einem "Eid für Amtsträger und Beamte". Hiernach sind dies zwei unterschiedliche Dinge, was auch mit der allgemeinen Auffassung von Amtsträger als "Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen - also beispielsweise Notare, Minister und gleichgestellte Personen, parlamentarische Staatssekretäre, Parlamentspräsidenten." Gemäß dieser allgemeinen Auffassung und der übergeordneten Rechtsstellung der Verfassung ist der Eid der Verfassung der richtige und derjenige der Geschäftsordnung nichtig.
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Ich glaube der Begriff Amtsträger gilt nicht für uns Abgeordnete. Wnn wir hier schon streiten welcher Eid Legitimität hat. Dann sage ich ihnen dass wir hier und jetzt zum letzten mal. Zum Abschluss Quasi den Eid der Geschäftsordnung schwören sprechen werden,
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Abgeordnete sind Mandatsträger. Keine Amtsträger. Wir begleiten kein Amt. Ämter sind Staatssekretäre, Bürgermeister, Minister, Präsidenten, Ministerialdirektoren, Referatsleiter etc. Aber nicht Abgeordnete. Es gilt also klar die GO, da die Verfassung keinen Abgeordnetenheit kennt.
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Gospodin Jansikow noch bitte. Und wo ist die KP?
Wir sollten alle erstmal die alte Eidesformel leisten und können die GO ja im Anschluss anpassen.