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[Abstimmung] UVNO Völkerrechtskonvention
#41
ad 1.
die Tatsache, daß es von allen anwesenden Delegierten so "verstanden wurde" klassifiziert es nicht gerade als vertragstauglicher Text. Morgen wird es dann wieder anders "verstanden".

Ich sage Ihnen wie diese schwammige Formulierung, die in meinen Augen auch nicht grammatikalisch korrekt ist, klingt. Sie klingt viel eher so, als könne die UVNO oder sonst wer (?) Einwirkungen auf die staatliche Souveränität ausführen. Das könnte dorthin führen, daß die UVNO ihren Mitgliedern "empfiehlt", durch entsprechende Maßnahmen die Souveränität eines Drittstaates zu mißachten. (Drittstaat in diesem Zusammenhang als Staat, in den eingegriffen werden soll)

ad 3.
Ja, wie soll ein "gesellschaftliches System" "Staatsgewalt" ausüben ? Die Definition ist doch recht unklar formuliert. Staatsgewalt kann nur durch einen Staat ausgeübt werden, aber nie durch ein "gesellschaftliches System". Man könnte sogar soweit gehen, daß ein "ges. System" nur zufällig zusammengewürfelte Anordnung von Menschen sind, die irgendwo zusammenleben. Damit ist aber auch noch nicht zweifelsfrei geklärt, was es mit diesem "ges. System" auf sich hat.
#42
Bravo!

klatscht Breschnew Beifall
#43
:mecker:

Das gibts einfach nicht. Einfach nur meckern! Die ausführungen von Frau Mausal waren gut und ich denke sie haben alles erklärt. Aber nö, sie wolen ja blockieren. Also ernsthaft ich rücke immer mehr von ihnen ab Gospodin Breschnew! Sie nerven nur noch! Wer sie wählt, wählt den Untergang!

Ich denke das die 25 Delegierten der UVNO über ihre Meinung erhaben sind! Die haben mehr Ahnung davon als sie Lokalpolitiker.
#44
Aha, Sie unterstützen aktiv die Aushölung des antidorischen Staates und wenden sich gegen den Volkswillen!
#45
Zitat:Original von Isidor Napoleonowitsch Morrow
Aha, Sie unterstützen aktiv die Aushölung des antidorischen Staates und wenden sich gegen den Volkswillen!

Es heißt Andro! Wieso sagen sie dauernt andidorien? Sind sie Ausländer oder was?
Und ich höhle den Staat nicht aus, aber die UVNO und diese Konvention ist wichtig! die Interdependenz der Staaten verhindert Kriege und die Anerkennung Andros dieser Konvention zeigt, dass wir uns an internationale Standarts handeln.
Wer dies ablehnt kann nur imperialistische Pläne haben
#46
Wie viele Länder gibt es? Wie viele Staaten sind in der UVNO eingetragen?
#47
Zitat:Original von Isidor Napoleonowitsch Morrow
Wie viele Länder gibt es? Wie viele Staaten sind in der UVNO eingetragen?

26. Mitglieder
2 Beobachter

Es gibt ca. 50 Staaten.

Die UVNO ist aber die größte Weltorganisation. Denke das hat Gewicht.
#48
Zitat:Original von Andrej Louvowitsch Kronskij
:mecker:

Das gibts einfach nicht. Einfach nur meckern! Die ausführungen von Frau Mausal waren gut und ich denke sie haben alles erklärt.
Tja, mich haben sie nicht überzeugt.

Zitat:Aber nö, sie wolen ja blockieren. Also ernsthaft ich rücke immer mehr von ihnen ab Gospodin Breschnew! Sie nerven nur noch! Wer sie wählt, wählt den Untergang!
Sieht so eine sachliche Diskussion aus ?

Zitat:Ich denke das die 25 Delegierten der UVNO über ihre Meinung erhaben sind! Die haben mehr Ahnung davon als sie Lokalpolitiker.
Ich würde nicht soweit gehen, die Meinung der Herren und Frauen UVNO-Botschafter zu glorifzieren. Letztlich kann und werde ich auch immer nur im Interesse meiner Wähler entscheiden.
#49
Gospodin Kronskij, ich denke auch das Sie sich hier im TOn vergriffen haben. Sie wissen auch nicht in wie weit sich Breschnew schon mit dem Thema auseinadergesezt hat. An dieser Stelle danke ich Ihnen Frau Mausal, aber ich sehe die Problem mit dem "verstehen" ebenso. Solche Dinge ändern sich im Laufe der Zeit und ene Definition die alle mitragen, die aber auch ungenau ist, ist keine Gute.

Ich würde jetzt noch einmal zu einer Abstimmung zu der Konvention bitten. Gibt es zuvor noch Fragen die geklärt werden sollen?
#50
Zitat:Original von Nikita Breschnew
ad 1.
die Tatsache, daß es von allen anwesenden Delegierten so "verstanden wurde" klassifiziert es nicht gerade als vertragstauglicher Text. Morgen wird es dann wieder anders "verstanden".

Als Generalsekretärin gehe ich davon aus, dass die Delegierten Rücksprache mit den Regierungsverantwortlichen in Ihren Ländern halten und entsprechende Zweifel, Unklarheiten und Alternativvorschläge die Diskussion mit einbringen. Geschieht dies nicht, bedeutet das, dass alle mit dem ausgearbeiteten Inhalt d'accord gehen und es keinerlei Unklarheiten - insbesondere in Fragen der Begriffsdefinition gibt.

Zitat:Ich sage Ihnen wie diese schwammige Formulierung, die in meinen Augen auch nicht grammatikalisch korrekt ist, klingt. Sie klingt viel eher so, als könne die UVNO oder sonst wer (?) Einwirkungen auf die staatliche Souveränität ausführen. Das könnte dorthin führen, daß die UVNO ihren Mitgliedern "empfiehlt", durch entsprechende Maßnahmen die Souveränität eines Drittstaates zu mißachten. (Drittstaat in diesem Zusammenhang als Staat, in den eingegriffen werden soll)

Ich habe Ihnen sehr ausführlich dargelegt, dass "Empfehlungen" nicht in diesem Sinne zu verstehen sind. Dass Sie meine Worte als Lug und Trug und bloß ein Hintertürchen für weitreichende Manipulationsmöglichkeiten halten ist bedauerlich, jedoch entnehme ich Ihrer Aussage, dass Sie keinen Milimeter von Ihrem Standpunkt abzuweichen wollen - gleich ob die Argumente logisch nachvollziehbar sind oder nicht.

Zitat:ad 3.
Ja, wie soll ein "gesellschaftliches System" "Staatsgewalt" ausüben ? Die Definition ist doch recht unklar formuliert. Staatsgewalt kann nur durch einen Staat ausgeübt werden, aber nie durch ein "gesellschaftliches System". Man könnte sogar soweit gehen, daß ein "ges. System" nur zufällig zusammengewürfelte Anordnung von Menschen sind, die irgendwo zusammenleben. Damit ist aber auch noch nicht zweifelsfrei geklärt, was es mit diesem "ges. System" auf sich hat.

Der betreffende Artikel der Konvention lautet:
"Ein Staat ist ein gesellschaftliches System, das ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium verfügt."
Meiner Meinung nach geht daraus sehr klar hervor, dass der Staat befugt ist die Staatsgewalt auszuüben und das gesellschaftliche System Teil des Staates ist.
  
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