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Wieso Föderationsversammlung? Duma und dann muss der FR zustimmen oder ablehnen. Den FV brauchen wir dafür nicht.
Aber jetzt verstehe ich sie, der alte gilt, bis der neue beschlossen wird. Nun, dass wird ja bereits beschrieben, wenn kein neuer zustande kommt, gilt der Alte. Aber wir brauchen dafür ein Limit, sonst könnte manche Regierung auf die Idee kommen, sich die Arbeit zu sparen.
1 (4), so genehm?
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Die Föderationsversammlung ist das Organ, das Duma und Föderationsrat bilden, Gospodin Kronskij. Da beide befasst sind, beschließt die Föderationsversammlung, gleichwohl die Duma die andere Kammer überstimmen kann.
Wir brauchen kein Limit, dieses Limit wird das Parlament einfordern, wenn es das für nötig hält, so denke ich.
Ich zweifle, ob die Verfahrensvorschriften, die im genannten Absatz getroffen sind, so konform mit der Verfassung gehen - es müsste also eine Änderung oder ein Föderales Sondergesetz her. Warum belassen wir es nicht beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren?
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Wieso ein Sondergesetz? Der FR ist suspendiert, also können wir alleine entscheiden. Und ich verstehe nicht, warum die FV angerufen werden muss bei einem Haushalt. Laut der Verfassung stimmt die Duma ab und der FR stimmt zu oder lehnt ab.
Für mich ist alles konform.
Wenn sie Fehler sehen, bitte ich sie um konkrete Vorschläge.
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Gospodin Krionskij, noch einmal:
Die Duma und der Föderationsrat bilden die Föderationsversammlung.
Die Duma und der Föderationsrat müssen über die meisten Angelegenheiten beide beschließen.
Die Duma kann den Föderationsrat überstimmen oder ihn bei vorliegender Suspendierung übergehen.
Ihr Gesetzesentwurf sieht ein Verfahren vor, das davon abweicht - das bedarf dann entweder der Änderung der Verfassung oder eines Föderalen Sondergesetzes, denn mit so einem Sondergesetz kann von der Verfassung abgewichen werden, wie Sie im Text der Verfassung lesen können. Eine einfachgesetzliche Regelung wäre eventuell verfassungswidrig.
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Diese Bestimmung ist unnötig, das ergibt sich aus der Verfassung.
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Hier ist es aber konkreter aufgelistet, zumal Gesetze auch die Funktion haben. Es ist zeitaufwendig, deswegen extra die Verfassung zu lesen, wenn man sich mit Wahlen beschäftigt. Die Verfassung bildet den Rahmen, das bedeudet nicht, dass ein Gesetz das nochmal aufführen kann.
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Es handelt sich hier um eine überflüssige Dopplung. Was im Verfassungsrecht schon geregelt ist, braucht nicht im einfachen Gesetz wiederholt werden.