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[01-07-12072015] Hochschulgesetz
#21
Abgeordnete
Andrej Louwowitsch, bereits eingangs führten Dmitrij Anatoljewitsch und ich unsere Bedenken auf und benannten auch entsprechende Alternativen, um eine patriotische Erziehung mit den von Ihnen genannten Inhalten der Jugend zu vermitteln. Welchen Ausführungen konnten Sie dabei also nicht folgen?
#22
Ich höre von ihnen nur "nein" und "zu viel". Im ersten Semester zwei Stunden pro Woche sind sehr wohl möglich. Und ihr Vorschlag war, den ich begrüße, das auf Schulen auszuweiten.
#23
Abgeordnete
Ich führte aus, das bei circa 36 SWS ein Aufstocken um weitere 2 SWS ein Mehr von über 5 % darstellen - dabei sollte man sich ebenfalls vor Augen führen, dass der Arbeitsaufwand nicht nur auf diese 36 SWS beschränkt ist, sondern mit Vor- und Nacharbeit eine Arbeitsbelastung von jenseits der 30 Stunden pro Woche auf die Studierenden hinausläuft. Sicherlich wollen Sie die Teilnahme an der Kultorologie nicht nur als reinen 'Teilnahmekurs' mit purer Anwesenheit ab tuen, da dies in keinster Weise der Wichtigkeit genüge tuen würde. Weiterhin reden Sie lediglich vom ersten Semester - und danach? Nichts mehr?
#24
Ein Semester reicht sicherlich aus um den Anfangskurs an Kulturologie an den Schulen auszuweiten und anschließend zu beenden. 2 Stunden mehr halte ich für machbar, zumal man in Dreibürgen, ohne irgendwelche Zusatzfächer, auf 40 SWS kommt. Ich denke, da können wir doch mithalten.
#25
Abgeordnete
Wir sind hier nicht in einem Wettbewerb mit dem Kaiserreich, wer es schafft die Semester am weitesten auszudehnen - diese Argumentation schlägt ja dem Fass den Boden aus! Nur weil irgendwer das macht, muss es die Föderation dem nicht gleich tun! Ihre zwei Stunden sind als Abschluss zum Beginn einen Erstsemester nun noch mehr völlig deplaziert. Es geht um effektives Studieren, um die bestausgebildeten Studenten hervor zu bringen, die eine Nation hervor bringen kann - gefestigt in Fachwissen und nationalem Erbe. Ihre zwei Stunden kommen mir immer mehr vor als würden Sie denken, man muss da doch was machen aber keine Vorstellung davon haben, wo wie geschweige denn wann. Der Wille ist gut, die Ausführung mangelhaft, Andrej Louwowitsch!
#26
Ich habe bereits ausgeführt, dass der Zeitpunkt am Anfang des Studiums zu spät ist, denn zu diesem Zeitpunkt sind die Studenten bereits gefestigte Persönlichkeiten, welche nur noch schwer formbar sind. Meine Fraktion schlägt vor mit der patriotischen Erziehung gleich zu Beginn der Schullaufbahn zu beginnen. Denn je jünger die Kinder sind, desto einfacher ist ihre Persönlichkeit formbar.
#27
Wie ich bereits sagte, soll es in den letzten beiden Klassen an allen Schulen das Fach Kulturologie geben sowie im ersten Semester an allen Universitäten für alle Fächer. Es ist natürlich schade, wenn die anderen Fraktionen hier nicht mitmachen möchten, aber ich werde dazu zwei verschiedene Anträge einbringen.

Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Funktion eine Ergänzung am Bildungsgesetz vorzunehmen.

§2. Änderungen
Paragraph 6 Abschnitt (2) wird wie folgt ergänzt um das Fach "-Kulturologie"

§3. Kulturologie
(1) Das Fach Kukturologie wird in der Sekundarstufe II eingeführt für die Klassen 10 und 11. Ziel des Unterrichts soll eine spezielle Förderung der androischen Heimat sein in den Bereichen
-Schwerpunkt Geschichte und Kultur Andros
-Lehren und Geschichte der christlichen Tradition Andros
-Androische Staatsbürgerkunde
-Androische Staatsphilosophie und Staatsökonomie Andros
(2) Der Lehrplan wird gemäß Bildungsgesetz durch das zuständige föderale Ministerium, Abteilung Bildung festgelegt.

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.




Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Funktion eine Ergänzung am Hochschulgesetz vorzunehmen.

§2. Änderungen
Es wird ein Paragraph 17 eingeführt mit dem Titel "Pflichtfächer.

§17 Pflichtfächer
(1) An allen staatlichen und privaten Hochschulen in Andro ist das Fach Kulturologie im ersten Semester als Pflichtseminar für alle Studenten einzuführen.
(2) Inhalte des Seminars mit zwei Stunden pro Woche ist die androische Geschichte, androische Kultur, christliche Tradition Andros, Staatsbürgerkunde sowie Staatsphilosophie und Staatsökonomie.
(3) Die Inhalte des Seminars werden vom zuständigen föderalen Ministerium festgelegt.
(4) Mit Abschluss des Seminars und des Semesters findet eine mündliche Prüfung von 20 Minuten zu den Inhalten des Seminars statt.
(5) Das Seminar Kulturologie muss bis zum Ende des Studiums erfolgreich bestanden werden.
(6) Das Seminar Kulturologie wird mit der Gesamtnote des Studiums verrechnet.

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

#28
bittet um das Wort für die Regierung.
#29
Das Wort hat der Herr Innenminister.
#30
Gospodin Predsedatel',
es ehrt mich zwar, dass Deputati Andrej Louwowitsch meinem Ministerium Aufgaben übertragen will, aber das Innenministerium ist hier schlicht nicht mehr zuständig, die Zuständigkeit für Bildung liegt bei einem anderen Föderalen Minister.
Wenn wir nun schon Änderungen beraten, bitte ich doch sehr, der aktuellen Struktur und auch eventuellen zukünftigen Änderungen dadurch Rechnung zu tragen, dass entweder das "zuständige Ministerium" oder das Portfolio verwendet wird - die Reform der Regierungsstruktur hatte schon ihren Sinn.
  


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