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[02-02-21022012] Richter
#11
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

die androische Justiz muss unabhängig sein! Daher ist eine faktische und de jure Wahl auf Lebenszeit nötig! Scheidet ein Richter aus, so wird sein Posten natürlich neu gewählt.
Wenn sie eine temporäre Amszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit präferieren, wechseln unsere Richter zu oft ab.
Wir sollten froh sein, dass wir derzeit 2 (3) Richter habe die arbeiten und die kompetent sind. Ständige Wahlen würden die Arbeit der Justiz behindern.
Die Lebenslange Amtszeit ist daher nötig!
#12
Wasche kolega,

der Abgeordnete Kronskij hat den Ministerpräsidenten mit Gospodin Ministrpresident und nicht mit Gospodin Ministr anzureden.
#13
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

ich bitte den dazugehörigen GO Artikel zu zitieren, wo das bitte schön stehen soll.
#14
Deputati Kronskij,

wenn sie den Ministerpräsidenten ansprechen, dann haben sie es mit "Gospodin Ministrpresident" zu tun, weil alles andere sachlich falsch ist.
#15
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

würden sie mir bitte die entsprechende Stelle in der GO zitieren?
#16
Njet, Fräulein Kronskij.
#17
Wasche Kolega, Gospodin,

ich verwarne hiermit den Abgeordneten Malechski wegen Missachtung der Anredeformel.
#18
Kommen sie endlich zur Vernunft, Deputati Kronskij.

verläßt den Sitzungssaal
#19
Wasche Kolega,

es scheint, dass der Kollege Malechski sich selbst des Saals verwiesen hätte. Dann kann man ja wieder weiterarbeiten.

Gesetz zur Änderung der Gerichtsordnung


§1. Allgemeines
Dieses Gesetz ändert die Gerichtsordnung (GerO) wie folgt:

§ 2 Wahl der Richter
(1) Zum Richter berufen ist der, bei dem zu erwarten ist, daß er gemäß §7 Verf. nach Recht und Gesetz handeln wird. Ebenso soll er die
fachliche Befähigung zum Richteramt haben. Um dies zu prüfen, wird die Regierung zum Erlaß einer Verordnung ermächtigt.
(2) Der Senat wird auf Lebenszeit gewählt und besteht aus drei hauptamtlichen Richtern. Davon wird einer
durch die Regierung gewählt, einer durch die Duma, und der dritte in einer Volksabstimmung. Finden sich nicht ausreichend Kandidaten für die
zu besetzenden Richterstellen, bleiben die unbesetzten Stellen vakant.
(3) Scheidet ein Richter innerhalb seiner Amtszeit vorzeitig aus, oder ist er über einen Zeitraum von 3 Monaten inaktiv, findet eine Nachwahl statt.

§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
#20
Wasche Kolega,

gibt es noch weitere Wortmeldungen?
  


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