Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Verfahren] Verfassungsbeschwerde Fjodorow; Lebedew
#4
Ich glaube dass sich das Gericht hier lediglich auf eine bedenkliche Gerichtsordnung stützen muss. Sollte es nicht als "Unrecht" gegenüber den Bürgern gelten, wenn staatliche Organe ihre verfassungsmäßigen Grenzen überschreiten und deshalb keine Klagemöglichkeit besteht, halte ich das für einen schweren Fehler.

Ich würde die Richter bitten, die Gerichtsordnung in dieser Richtung zu überprüfen. In den aktuellen Debatte wird sehr deutlich, dass eine wirkliche Kontrolle zwischen Regierung und Duma nicht gegeben ist. Welches Organ soll denn bitte hier als Kläger auftreten? Da herrscht die Möglichkeit einer politisch herbeigeführten Blockade, die mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien wenig zu tun hat.

Allerdings nützt der Protest momentan wenig und auch wenn ich das als einen grundsätzlichen und schwerwiegenden Mangel betrachte, werden wir die anderen uns offen stehenden juristischen Möglichkeiten nutzen. Ein Normenkontrollverfahren werden wir anstreben.
Zitieren
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 09.09.2013, 15:08
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 10.09.2013, 02:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste