04.02.2012, 21:12
klopft an
Gospodin Ministr,
wir müssten einmal die Möglichkeiten der JVA, Gefängnis- und Arbeitslagerinsassen bezüglich der Beschäftigung klären, was sie verdienen und was sie kaufen können d.h. die Preise der Gefängnisläden.
Zudem müssten wir auch das Besuchsrecht regeln.
Das bisherige Justizgesetzbuch müsste dahingehend überarbeitet werden.
Das Gesetz bedarf einer allgemeinen redaktionellen Anpassung. Es klingt etwas "veraltet".
Zudem müssten wir auch die Rolle der Arbeitslager sowie des Verschärften Vollzugs regeln.
20 Sletti halte ich für etwas viel.
Gospodin Ministr,
wir müssten einmal die Möglichkeiten der JVA, Gefängnis- und Arbeitslagerinsassen bezüglich der Beschäftigung klären, was sie verdienen und was sie kaufen können d.h. die Preise der Gefängnisläden.
Zudem müssten wir auch das Besuchsrecht regeln.
Das bisherige Justizgesetzbuch müsste dahingehend überarbeitet werden.
IV. Gefängnisse
§ 8 Justizvollzugsanstalt
(1) Jeder der von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss seine Strafe in einer JVA verbringen.
(2) Man muss dazu mindestens 18 Jahre sein.
(3) Eine JVA hat allen Insassen Hygienemöglichkeiten anzubieten.
(4) JVA Insassen müssen einer Arbeit nachgehen, gegen die sie einen Arbeitslohn von 20 Sletti die Stunde erhalten.
(5) JVAs werden von Justitzvollzugsbeamten bewacht.
(6) Der Leiter ernennt die Beamten.
(7) Der Leiter der JVA wird vom Innenministerium ernannt.
(8) JVAs haben sich an die Gesetze zu halten, die Insassen sind nicht zu misshandeln.
(9) Straftaten innerhalb der JVA sind zu melden.
(10)Bei Fluchtversuchen darf von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden.
§ 8 Justizvollzugsanstalt
(1) Jeder der von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss seine Strafe in einer JVA verbringen.
(2) Man muss dazu mindestens 18 Jahre sein.
(3) Eine JVA hat allen Insassen Hygienemöglichkeiten anzubieten.
(4) JVA Insassen müssen einer Arbeit nachgehen, gegen die sie einen Arbeitslohn von 20 Sletti die Stunde erhalten.
(5) JVAs werden von Justitzvollzugsbeamten bewacht.
(6) Der Leiter ernennt die Beamten.
(7) Der Leiter der JVA wird vom Innenministerium ernannt.
(8) JVAs haben sich an die Gesetze zu halten, die Insassen sind nicht zu misshandeln.
(9) Straftaten innerhalb der JVA sind zu melden.
(10)Bei Fluchtversuchen darf von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden.
Das Gesetz bedarf einer allgemeinen redaktionellen Anpassung. Es klingt etwas "veraltet".
Zudem müssten wir auch die Rolle der Arbeitslager sowie des Verschärften Vollzugs regeln.
20 Sletti halte ich für etwas viel.