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Bildung Bildungsgesetz (BilG)
#2
Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes

angenommen durch
die Staatsduma
4. November 2015

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Funktion eine Ergänzung am Bildungsgesetz vorzunehmen.

§2. Änderungen
Paragraph 6 Abschnitt (2) wird wie folgt ergänzt um das Fach "-Kulturologie"

§3. Kulturologie
(1) Das Fach Kukturologie wird in der Sekundarstufe II eingeführt für die Klassen 10 und 11. Ziel des Unterrichts soll eine spezielle Förderung der androischen Heimat sein in den Bereichen
-Schwerpunkt Geschichte und Kultur Andros
-Lehren und Geschichte der christlichen Tradition Andros
-Androische Staatsbürgerkunde
-Androische Staatsphilosophie und Staatsökonomie Andros
(2) Der Lehrplan wird gemäß Bildungsgesetz durch das zuständige föderale Ministerium, Abteilung Bildung festgelegt.

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=365] PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=354]
N. DEMIDOW
Koskow, Kreml
15. November 2015
  


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[Kein Betreff] - von Informationsdienst - 15.11.2015, 17:37

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