01.08.2014, 12:57
STÖRFALL
Im Kernkraftwerk Gussew übersah die Bedienmannschaft beim Anfahren von Block 2, dass das Notkühlsystem nicht die Anforderungen des Betriebshandbuches erfüllte. Das Notkühlsystem reichte aus, um den kalten und unkritischen Reaktor zu kühlen. Nach Wiederanfahren des Reaktors wurde das Notkühlsystem so weit, wie es die Grenzwerte fordern, ertüchtigt. Allerdings kam es dabei zum unten genannten Störfall. Die Kühlflüssigkeit, die in den Flutbehältern (Notkühlsystem) des Kernkraftwerks gepuffert wird, unterschritt die zulässige Borkonzentration. Betroffen waren drei der vier vorhanden Behälter.
Im Kernkraftwerk Gussew übersah die Bedienmannschaft beim Anfahren von Block 2, dass das Notkühlsystem nicht die Anforderungen des Betriebshandbuches erfüllte. Das Notkühlsystem reichte aus, um den kalten und unkritischen Reaktor zu kühlen. Nach Wiederanfahren des Reaktors wurde das Notkühlsystem so weit, wie es die Grenzwerte fordern, ertüchtigt. Allerdings kam es dabei zum unten genannten Störfall. Die Kühlflüssigkeit, die in den Flutbehältern (Notkühlsystem) des Kernkraftwerks gepuffert wird, unterschritt die zulässige Borkonzentration. Betroffen waren drei der vier vorhanden Behälter.