17.07.2008, 21:18
Zitat:
Beschluss des Reichsgerichts
Nach Artikel 3, Absatz 4 Unterpunkt i hat das Reichsgericht folgenden Beschluss gefasst:
Das Wahlgesetz vom 09.06.2008 wird für ungültig erklärt. Die Ungültigkeit ist nicht rückwirkend.
Im Wahlgesetz wird in Paragraph 2, Absatz 3a festgestellt, dass Wahlen verschoben werden, bis ein Wahlleiter gefunden ist. Dies widerspricht der Verfassung in sofern, als dass diese alle 2 Monate eine Wahl fordert ohne Ausnahme. Zwar wird auf ein Wahlgesetz hingewiesen, aber dennoch wird eindeutig in der Verfassung die Legislaturspanne angegeben. Daher ist das Wahlgesetz hier nachzubessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Reichsgerichtspräsidentin