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[02-07-21092014] Staatsregelungsgesetz
#5
Gospodin Kronskij,
Gospodin Kamow,

die skizzierte Regelung unter §6 (2b) dient der schnellstmöglichen Behebung eines untragbaren Zustandes, der ein Hemmnis aller darstellt. Ihre Bedenken sind zu zerstreuen. Der Innenminister kann - wie die Duma - die Exekution aussprechen. Die Duma alleine kann diese aber gegen den Minister zuücknehmen - der Minister hat diese Möglichkeit im Umkerhschluss nicht. Die Duma komt ihrer Aufgabe der Kontrolle ohne Einschränkung nach.

Heikle Themen sind nichts desto trotz zu regulieren. Der von Ihnen, Gospodin Kronskij, skizzierte fiktive Fall ist bereits jetzt Tatsache. Ich übertrage es gerne für Sie auf die Duma. Eine Partei hat in der Duma Stimmrecht, ist aber - aus welchen gründen auch immer - nicht mehr aktiv. Die Folge: betroffene stimmberechtigte Abgeordnete scheiden temporär aus - das Stimmrecht verfällt. Dies ist - um auf den Föderationsrat und das völkerrechtliche Subjekt zurückzukommen - nichtin meinem Sinne. Die Politik ist aktiv zu gestalten und nicht auszusitzen. Weiterhin verweise ich daraf, dass diese Regelungen nur dann zum tragen kommen, sollten die entsprechenden Subjekte nicht in der Lage sein Vertreter zu bestimmen.

Zusammengefasst: Exekution für alle(s). Exekution wo nötig.
  


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[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 22.09.2014, 17:29
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 22.09.2014, 21:22
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 22.09.2014, 21:44
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 23.09.2014, 19:28
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 23.09.2014, 22:57

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