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[01-02-05082014] Adoptions- und Pflegeelterngesetz
#1
Wasche Kolega,

bislang ist die Vorgehensweise bei einer Adoption in Andro nicht geregelt. Wir sollten dies, im Interesse der Kinder aber auch der potentiellen neuen Eltern dringend ändern. Angesichts von Kriegsweisen oder sonstigen Fällen der Verweisung gilt auch eine Regelung zu treffen, was mit Kindern, die durch einen Beschluss des Jugendamtes von zuhause herausgeholt werden, anderweitig untergebracht werden sollen.

Ich schlage daher folgende Rahmenbedinungen vor die zur Adoption führen können:

-die Eltern sind beide verstorben
-kein Verwanter kann sich um das Kind kümmern
-das Kind ist unter 18 (Erwachsenenadoption ist erstmal fakultativ)

Vergabe der Adoption

-primär an androische Eltern (Mann und Frau)
-müssen über geregelte Lebensverhältnisse verfügen, Einkünfte, Wohnung
-Raum für das Kind mindestens 15qm
-im Falle einer geringen nationalen Nachfrage, sind Kinder auch an ausländische Paare vergebbar, primär an Länder mit Visafreiheit

Pflegerecht
-Wenn Kinder zum Schutz aus ihrer Familie genommen werden, können sie temporär in ein Kinder/Pflegeheim untergebracht werden. Mittelfristig, maximal 12 Monate, ist eine Pflegefamilie bei leichten Fällen möglich. Sehr schutzbedürftige Kinder müssen in ein Kinderheim. Kinder die zu Aggression und Gewalt neigen ebenso.
-Pflegeeltern dürfen nur androische Bürger sein, es muss ein traditionelles Ehepaar sein.
-sie müssen über ein geregeltes Leben verfügen
-der Staat zahlt den Pflegeeltern monatlich 200 ARW zum Unterhalt des Kindes sowie alle sonstigen Arztkosten

Spasiba.
  


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[01-02-05082014] Adoptions- und Pflegeelterngesetz - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.08.2014, 11:26
[Kein Betreff] - von Penka Nikolowa Kanazirska - 15.10.2014, 21:58
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[Kein Betreff] - von Iossif Lettwitsch Jansikow - 27.11.2014, 18:20

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