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[02-03-30072014] Wirtschaftsgesetz
#4
Wasche Deputati, Gospodin Kronskij,

anbei ein Teil-Entwurf meinerseits:


Entwurf Wirtschaftsverwaltungsgesetz

  1. Rechtsformen
    [list=lower-latin]
  2. Personengesellschaften
    1. Einzelunternehmen
    2. Handelsgesellschaft
    3. Kommanditgesellschaft

  3. Kapitalgesellschaften
    1. Aktiengesellschaft
      Die XXX (Abk. f. AG) ist eine Aktiengesellschaft, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Das Stammkapital beträgt mindestens XXX und liegt damit höher als bei der "geschlossenen AG". Die XXX haftet für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter können selbst hingegen nicht in Anspruch genommen werden (Trennungsprinzip).


    2. geschlossene Aktiengesellschaften (nicht börsenfähig)
      Die geschlossene Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen können. Das Stammkapital beträgt mindestens XXX. Die XXX (Abk. f. ges. AG) haftet für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter können selbst hingegen nicht in Anspruch genommen werden (Trennungsprinzip).


    3. Landwirtschaftliches Unternehmen
      Landwirtschaftliche Unternehmen werden von mindestens zwei Mitgliedern (natürliche und juristische Person) gegründet. Die maximale Anzahl von Mitgliedern ist unbegrenzt, das Unternehmen muss einen Namen haben. Ein Landwirtschaftliches Unternehmen ist eine juristische Person und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Aktivitäten aus der landwirtschaftlichen Produktion und Dienstleistungen müssen mehr als 50 % des Umsatzes betragen.
[*]rechtsverbindliche Angaben
[list=lower-latin]
[*]Nachfolgende Angaben haben Unternehmen ständig und öffentlich einsehbar zu führen:
  • Rechtsform
  • Gründungsjahr
  • Sitz
  • Leitung
  • Mitarbeiter
  • Umsatz
  • Branche
[/list][/list]





Mir geht es hier nun erst einmal um eine Auflistung der Formen, die Inhalte sind noch nicht alle vollständig und sollen mindesten nachfolgende Kriterien erfüllen:
  • Gesellschafter (natürliche Person, juristische Person, Anzahl etc.)
  • Eigenkapital (beliebig, mindestens etc.)
  • Haftung (persönlich, gesamtschuldnerisch, mit Einlage etc.)
  • Leitung (Gesellschafter, Komplementär, Vorstand etc.)

Die (offene) Aktiongesellschaft wäre eine solche, die international als AG abgekürzt und bezeichnet wird, eine geschlossene (nicht börsenfähige) Aktiengesellschaft ist international als GmbH bekannt.

Weiterhin käme noch die angesprochene Grundung eines Unternehmens bzw. der Ort und die Zuständigkeit einer Zulassung zum tragen, die darin geregelt werden würde. Meinen Ausführungen konnten Sie ja bereits entnehmen, dass ich für eine Verschiebung der Kompetenz hin zu lokalen Strukturen bin und das Finanzministerium nur noch genehmigungspflichtige Unternehmen von Nationaler Sicherheit (Waffen, Atomenergieproduzenten etc.) eine Zustimmung erteilen muss.

Im Wirtschaftgesetz als Art Verwaltungsgesetz könnten fortan Steuermechanismen des Staates stehen, wann wie eingegriffen wird bspw. hinsichtlich Kartellen, Subventionen, Fusionskontrolle etc., dies soll aber nicht Thema der Aussprache sein, sondern gerne anderweitig diskutiert werden.

Mein Anliegen ist lediglich Rechtssicherheit in Bezug auf Unternehmensgründung, Haftung und Führung eines Unternehmens.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Marija Sergejewna Romanowa - 31.07.2014, 01:16
[Kein Betreff] - von Marija Sergejewna Romanowa - 31.07.2014, 10:16
[Kein Betreff] - von Iossif Lettwitsch Jansikow - 01.08.2014, 16:21
[Kein Betreff] - von Marija Sergejewna Romanowa - 13.08.2014, 10:17

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