06.03.2014, 13:40
Gregor Hartmann,'index.php?page=Thread&postID=1033495#post1033495' schrieb:Die in der Polkonvention enthaltenen militärischen Bestimmungen werden von uns jedoch abgelehnt. Diese können zwar für jene Staaten gelten, die Mitglieder der Konvention sind. Die Ziele jedoch auch gegenüber Nichtmitgliedern mit militärischem Zwang umsetzen zu wollen, halten wir beim Thema Umweltschutz für kontraproduktiv.Die einzige militärische Komponente, die die Konvention enthält, ist, dass in besonderen Situationen Ausnahmen vom Demilitarisierungsgebot (das man sich ja ohnehin nur freiwillig auferlegt hat) möglich sind; inbesondere enthält sie keinen Zwang für irgendein Mitglied, irgendwelche bestimmten Maßnahmen zu ergreifen. Im Fall eines Verstoßes treten die Mitglieder miteinander in Kontakt, um geeignete Reaktionen zu besprechen, die dann von den Mitgliedsstaaten, die sich auf die Maßnahmen geeinigt haben, durchgeführt werden.
Die allermeisten Mitgliedsstaaten werden mit Ihnen einer Meinung sein, dass militärischer Zwang (außer möglicherweise in Extremfällen) nicht das richtige Mittel ist, um die Schutzbestimmungen durchzusetzen. Aber selbst wenn die Mehrheit der Staaten einmal einen militärischen Eingriff beschließen sollte, gäbe es für ein Mitglied Dreibürgen keinerlei Automatismus, dass man sich daran beteiligen müsste. Diese Situation ist für Dreibürgen keinesfalls schlechter als im Fall eines Vertrags ohne Demilitarisierungsgebot und entsprechend auch ohne Ausnahmen.
Wenn das also der einzige Problempunkt für Dreibürgen ist, so denke ich, dass es sich in erster Linie um ein Missverständnis handelt und einem Beitritt nichts Wesentliches im Wege steht.