05.03.2014, 02:43
Zitat:§4. Kriegsdienstverweigerung
(1)Personen die aus Gewissensgründen nach §1 (2) einen Wehrdienst ablehnen, haben einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen.
(2)Dieser Antrag sollte eine Begründung beinhalten, wieso sie den Dienst an der Waffe verweigern wollen.
(3)Die Anträge sind in folgenden Fällen, nach strenger Prüfung, zu genehmigen
-religiöse Gründe (vor allem bei angehenden Priestern oder Mönchen/Nonnen)
-Verlust eines Eltern- oder Geschwisterteils durch einen Krieg
-wenn bereits zwei Geschwister Wehrdienst leisten
-Härtefälle, bei denen das Ministerium entscheidet
(4)Der Antrag wird dem Verteidigungsministerium zugeschickt.
Defakto aber kaum eine Möglichkeit zu verweigern, wenn ich das nicht falsch sehe.