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Föderalen Agentur zur Verwaltung der Arktis
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Föderalen Agentur zur Verwaltung der Arktis (FAUA)

Die FAUA gibt hiermit bekannt, dass bis auf weiteres die wirtschaftliche Nutzung des androischen Arktisgebietes untersagt wird.
Entsprechende Maßnahmen zur Prospektion und Exploration sind auf Probebohrungen im Rahmen der wissenschaftlichen und geologischen Erkundung des Gebietes zu beschränken.
Jegliche Form des Abbaus von Rohstoffen oder der Rohstoffgewinnung ist verboten.
Die FAUA gibt weiterhin bekannt, dass die die Aktivitäten der beiden wissenschaftlichen Forschungsstationen regulär weiter laufen.
Darüber hinaus gilt gemäß des Tierschutzgesetzes ein absolutes Jagdverbot innerhalb des androischen Artkisgebietes.


Koskow, den 18.02.2014
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Föderalen Agentur zur Verwaltung der Arktis - von Gregori Stanislawowitsch Meschewski - 18.02.2014, 22:57

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