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[02-03-08012014] Subventions und Förderungsgesetz
#8
Ich spreche nicht von einer Übergabe, sondern von einer reinen Sicherungsübereignung, also eine Art besitzloses Pfandrecht. Ausländische Unternehmen werden verpflichtet ihr Eigentum an den in Andro eingebrachten Produktionsmitteln an eine Regierungsagentur zu übereignen, welche als Treuhänder verfügt. Das betroffene Unternehmen darf jedoch weiterhin ihr Eigentum ungehindert nutzen. Nur für den Fall, dass das Unternehmen gegen die gesetzten Auflagen verstößt und nicht bereit ist die Subventionen zurückzuzahlen darf das Sicherungseigentum durch den Staat verwertet werden und auf diesem Wege die Rückzahlung der Subventionen sicherstellen.
  


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[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 27.01.2014, 23:00

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