23.01.2014, 22:07
Ich halte eine reine vertragliche Zusicherung noch für ein zu schwaches Mittel. Ich schlage daher vor die Auszahlung von Subventionen an ausländische Unternehmen an entsprechende Sicherheitsleistungen zu koppeln. Dies können insbesondere dingliche Sicherheiten wie Sicherungsübereignungen sein. Nur so kann ein gerichtlich festgestellter Rückzahlungsanspruch im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen auch tatsächlich durchgesetzt und vollstreckt werden.