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[04-03-08012014] Änderung Steuergesetz
#2
Gospodin President,
wasche Deputati,

die Regierung will dem übermäßigen Alkohol- und Tabakkonsum in Andro eindämmen. Dementsprechend soll eine Genusssteuer eingeführt werden, die für alkoholische Getränke und auch für Tabakgelten soll.
Die Gelder sollen dem Gesundheitswesen zugute kommen und sowohl Präventionsmaßnahmen finanzieren wie auch Therapien.

Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches

§1. Allgemeines
1. Dieses Gesetz ändert das bisherige Steuergesetz um den Paragprahen 13. Genusssteuer. Dieser folgt dem bisherigen §12.
2. Der bisherige §13. wird

§ 13 Genusssteuer
(1) Alkoholische Getränke mit einem Ethanolanteil von bis zu 6% werden mit einer Genusssteuer von 5% des Produktpreises belegt.
(2) Alkoholische Getränke mit einem Ethanolanteil von bis zu 50% werden mit einer Genusssteuer von 10%
des Produktpreises belegt.
(3) Alkoholische Getränke mit einem Ethanolanteil von ab 51% werden mit einer Genusssteuer von 20%
des Produktpreises belegt.
(4) Tabak wird mit einer Genusssteuer von 10%
des Produktpreises belegt.

§ 14 Abschließende Bestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte Steuergesetz. Es findet erstmals auf die Steuerbescheide vom 01.02.2014 Anwendung. Bereits erteilte Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit.
  


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[Kein Betreff] - von Boris Andrejewitsch Kisseljow - 09.01.2014, 19:39

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