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Gründung der Vaterlandspartei
#9
Sie sagen es doch selber: Der Präsident ist - von ihm selbst erklärt - inaktiv. Das ist ein ganz objektiver Befund und nicht nur meine Meinung! Die Verfassung sagt klipp und klar: " Der Föderationsgerichtshof erklärt den Präsidenten seines Amtes für verlustig, wenn dieser sich einer schwerwiegenden Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat."

Und langfristige Inaktivität ist eine Verletzung seiner Amtspflichten und zwar die ganz offensichtlichste. Auch die Ukas gelten für diesen Fall nicht, im habe das in der Klageschrift erleutert. Die von ihnen vorgeschobene Weisung kennt eine Vertretung ab einer Inaktivität ab 7 Tagen und nicht das Recht des Präsidenten seine Amtsrechte dauerhaft zu delegieren. Und das ist auch richtig so, weil das klar verfassungswidrig wäre.
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[Kein Betreff] - von Kaija Räikkönen - 27.08.2013, 21:33
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 28.08.2013, 00:03
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 07.09.2013, 14:44
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 07.09.2013, 16:52
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 07.09.2013, 17:05
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 09.09.2013, 12:06
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 09.09.2013, 14:20
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 10.09.2013, 03:14
[Kein Betreff] - von Juri Olegowitsch Fjodorow - 10.09.2013, 21:50

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