01.07.2013, 09:53
Gemäß des Gesetzes zur Föderung der Wirtschaft wird nun "zur Bekämpfung der Inflation §2. (1) Abs 2. der Weisung über die Bankeneinlagensicherung von derzeit 1% auf 5% angehoben mit dem Stand zum 1.Juni 2013."
Diese Änderung erfolgte heute.
Die Staatsbank beginnt nun, mit dem Stand vom ersten Juni, 5% der sich im Umlauf befindlichen Gelder einzuziehen.
Koskow, den 01.07.2013