11.05.2013, 18:41
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung
§1. §7. der GO wird wie folgt geändert
§7 - Mehrheitsdefinitionen
(1) Eine relative Mehrheit liegt vor, wenn auf einen Wahl- oder Abstimmungsvorschlag der meisten Zuspruch entfällt.
(2) Die absolute Mehrheit liegt vor, wenn ein Antrag mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen erhält.
(3) Die Zweidrittelmehrheit liegt vor, wenn ein Antrag mindestens Zweidrittel aller möglichen Stimmen erhalten hat.
(4)Es gelten jene Mehrheitsverhältnisse die zur Stunde der Eröffnung einer Abstimmung bis zu deren Ende galten. Abgeordnete oder Pairs die wärend einer Abstimmung hinzukommen, dürfen an der Abstimmung nicht teilnehmen.
§2. Schlussbestimmung
Die Änderung tritt mit der Annahme der Duma in Kraft.
§1. §7. der GO wird wie folgt geändert
§7 - Mehrheitsdefinitionen
(1) Eine relative Mehrheit liegt vor, wenn auf einen Wahl- oder Abstimmungsvorschlag der meisten Zuspruch entfällt.
(2) Die absolute Mehrheit liegt vor, wenn ein Antrag mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen erhält.
(3) Die Zweidrittelmehrheit liegt vor, wenn ein Antrag mindestens Zweidrittel aller möglichen Stimmen erhalten hat.
(4)Es gelten jene Mehrheitsverhältnisse die zur Stunde der Eröffnung einer Abstimmung bis zu deren Ende galten. Abgeordnete oder Pairs die wärend einer Abstimmung hinzukommen, dürfen an der Abstimmung nicht teilnehmen.
§2. Schlussbestimmung
Die Änderung tritt mit der Annahme der Duma in Kraft.