26.04.2013, 10:27
Wasche Kolega,
aufgrund von Ungenauigkeiten über die Abstimmungsmehrheiten schlage ich eine Klärung dieses umstandes vor.
1. Beschlüsse der Duma benötigen die relative Mehrheit (also 1 Ja Stimmen bei 100 Enthaltungen = Beschluss angenommen) Oder die einfache, wenn wir sagen, sie sind bindent für die Regierung?
2. zu §2., der dritte Wahlgang des Dumapräsidenten benötigt ebenfalls nur die relative Mehrheit. Der zweite aber eine einfache. Der erste die Absolute.
3. Erklärungen oder Aufrufe der Duma benötigen die relative Mehrheit.
Gesetze benötigen nach wie vor die absolute Mehrheit
Wann aber benötigen wir die einfache Mehrheit, also das die Ja Stimmen die Mehrheit bilden?
aufgrund von Ungenauigkeiten über die Abstimmungsmehrheiten schlage ich eine Klärung dieses umstandes vor.
1. Beschlüsse der Duma benötigen die relative Mehrheit (also 1 Ja Stimmen bei 100 Enthaltungen = Beschluss angenommen) Oder die einfache, wenn wir sagen, sie sind bindent für die Regierung?
2. zu §2., der dritte Wahlgang des Dumapräsidenten benötigt ebenfalls nur die relative Mehrheit. Der zweite aber eine einfache. Der erste die Absolute.
3. Erklärungen oder Aufrufe der Duma benötigen die relative Mehrheit.
Gesetze benötigen nach wie vor die absolute Mehrheit
Wann aber benötigen wir die einfache Mehrheit, also das die Ja Stimmen die Mehrheit bilden?