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[Saal I] Wladislaw Danilenko ./. Königreich Korgowska
#28
Hohes Gericht,

der Antragssteller bleibt bei seiner Rechtsansicht und beantragt die derzeitige korgowskawische Verfassung für nichtig zu erklären und die Erarbeitung einer neuen zu verfügen, welche den Maßstäben der föderalen Verfassung entspricht. Dies entspringt dem Gebot der Verfassungshomogenität und der Bundestreue. Denn als untrennbare Gliedstaaten der Föderation darf ihre Verfassung nicht im Widerspruch zu der föderalen Verfassung geraten. Andernfalls könnten diese Spannungen und Diskrepanzen den inneren Zusammenhalt Andros schwächen.
Alle androischen Bürger sind zuallerst Bürger der Föderation und genießen als solche bestimmte politische Rechte. Warum aber sollte ein wiltuwischer Bürger mehr politische Rechte in Wiltuwija genießen, als ein Korgowskawe in Korgowska? Diese Ungleichbehandlung ist durch nichts gerechtfertigt.

Desweiteren hat die Föderation laut der Verfassung ein umfassendes Gesetzgebungsrecht, welches stets Provinzrecht bricht. Das föderale Notstandsgesetz ist dabei als abschließende Regelung für alle Notstandslagen zu verstehen. Raum für eine landesgesetzliche Regelung besteht daher nicht.

Spasibo!
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[Kein Betreff] - von Wladislaw Danilenko - 03.12.2012, 19:24
[Kein Betreff] - von Wladislaw Danilenko - 03.12.2012, 22:53
[Kein Betreff] - von tvAndro - 03.12.2012, 23:11
[Kein Betreff] - von Wladislaw Danilenko - 03.12.2012, 23:25
[Kein Betreff] - von Wladislaw Danilenko - 21.12.2012, 12:28

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