05.12.2012, 22:26
Die Provinzgerichte sind für Verfassungsbeschwerden, welche sich auf der föderalen Verfassung schon sachlogisch nicht zuständig. Die Zuständigkeit des Föderationsgerichtshofes ergibt sich aus § 1, Absatz 2 Gerichtsordnung. Desweiteren ist Gospodin Iwanuschkin nicht Verfahrensbeteiligter in diesem Verfahren.