04.12.2012, 22:45
Euer Ehren, Gospodin Danilenko,
das Notstandgesetz verbietet keine Regelungen auf Provinzebene. Sie haben Recht, förderales Recht bricht provizielles. Da es eine Rechtsgrundlage auf förderaler Ebene gibt, hat die Regelung in der Verfassung Korgowskas einen klaren Rahmen. Damit ist der Mißbrauch ausgeschlossen. Somit sind auch hier die Bürgerinnen und Bürger des Königreiches in keinster Weise eingeschränkt.
das Notstandgesetz verbietet keine Regelungen auf Provinzebene. Sie haben Recht, förderales Recht bricht provizielles. Da es eine Rechtsgrundlage auf förderaler Ebene gibt, hat die Regelung in der Verfassung Korgowskas einen klaren Rahmen. Damit ist der Mißbrauch ausgeschlossen. Somit sind auch hier die Bürgerinnen und Bürger des Königreiches in keinster Weise eingeschränkt.