03.12.2012, 23:09
Euer Ehren, Gospodin Danilenko,
der König kann nicht wahllos Dekrete verfassen. Diese dürfen nämlich nicht gegen Landes- und Förderationsrecht verstoßen. Ich bitte Sie die Verfassung nochmal genau zu lesen.
Auch der Notstand ist genau geregelt. Im Übrigen dürfen auch die Dekrete im Notstand nicht gegen Landes- und Förderationsrecht verstoßen. Der Notstand ist nur ein Mittel in außergeöhnlichen Situationen angemessen reagieren zu können.
Können Sie die Defizite, die mit §2 der förderalen Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind, näher benennen? Diese Kritik sehe ich als gegenstandslos an. Und könnten Sie mir weiterhelfen? Ich finde die Stelle nicht, an der geregelt ist, dass nicht auch die Länder in ihrem Bereich Notstandsregelungen haben dürfen.
der König kann nicht wahllos Dekrete verfassen. Diese dürfen nämlich nicht gegen Landes- und Förderationsrecht verstoßen. Ich bitte Sie die Verfassung nochmal genau zu lesen.
Auch der Notstand ist genau geregelt. Im Übrigen dürfen auch die Dekrete im Notstand nicht gegen Landes- und Förderationsrecht verstoßen. Der Notstand ist nur ein Mittel in außergeöhnlichen Situationen angemessen reagieren zu können.
Können Sie die Defizite, die mit §2 der förderalen Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind, näher benennen? Diese Kritik sehe ich als gegenstandslos an. Und könnten Sie mir weiterhelfen? Ich finde die Stelle nicht, an der geregelt ist, dass nicht auch die Länder in ihrem Bereich Notstandsregelungen haben dürfen.