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Gemeinsame Erklärung von Unterzeichnern des Vertrags über Hoheitsgewässer
#1
Zitat:
Höfuðfjörður, 2. desember 2012
Gemeinsame Erklärung zur Vorbehaltserklärung Andros

Die Regierungen der folgenden Unterzeichnerstaaten des Vertrags über Hoheitsgewässer,

des Königreichs Albernia,
der Vereinigten Staaten von Astor,
der Republik Bergen,
der Republik Eldeyja
sowie
der Königlichen Gefilde von Glenverness,

nehmen mit dieser gemeinsamen Erklärung Stellung zur Vorbehaltserklärung der Föderalen Republik Andro gegenüber dem Vertrag über Hoheitsgewässer wie folgt:

Die erklärenden Regierungen stellen erstens fest, dass sich der Wirkungsbereich des Vertrags über Hoheitsgewässer gemäß 5. gr. nicht auf die Polgebiete erstreckt. Aus dem Vertrag entstehen daher weder Verpflichtungen Andros bezüglich dieser Gebiete, noch führt der Vertrag zu einer Anerkennung möglicher androsischer Ansprüche auf Gewässer innerhalb der Polargebiete durch die übrigen Unterzeichnerstaaten. Die diesbezügliche Erkärung Andros bleibt daher im Rahmen dieses Vertrags ohne jede Folgen, da sie nur den Status quo bestätigt.

Die erklärenden Regierungen stellen zweitens fest, dass sich alle Vertragspartner, einschließlich der Förderalen Republik Andro, gemäß 4. gr. dazu verpflichtet haben, den übrigen Vertragspartnern in Friedenszeiten die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt zu gestatten. Die einzige Möglichkeit, dieser Verpflichtung in Friedenszeiten zu entgehen, ist es, kein Vertragspartner zu sein und damit gleichzeitig auf die Rechte aus diesem Vertrag zu verzichten. Andro steht als einzig rechtmäßiger Weg dazu der Austritt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist offen.

Die erklärenden Regierungen stellen schließlich fest, dass eine Verweigerung der friedlichen Durchfahrt militärischer Schiffe anderer Vertragspartner, zwischen denen und der Föderalen Republik Andro kein Kriegszustand besteht, den Verpflichtungen aus dem Vertrag widerspricht, solange Andro Vertragspartner ist.

Die erklärenden Regierungen erklären daher, dass sie eine tatsächliche Umsetzung der unklugen Ankündigung Andros, unter Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen die Durchfahrt zu verweigern, als Vertragsbruch der Föderalen Republik Andro werten werden und dass ein vertragsbrüchiges Andro nicht nur jegliches Vertrauen bei den erklärenden Regierungen in Andros Verlässlichkeit verlöre, sondern bis zur Rückkehr der Vertragstreue auch unmittelbar alle Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer verlieren würde.

Die erklärenden Regierungen kündigen ihre Absicht an, im Fall eines Vertragsbruchs darüber hinaus von der dadurch entstehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, jeglichen zivilen wie militärischen Schiffen unter androsischer Flagge die Durchfahrt in ihren jeweiligen Gewässern zu verweigern.
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Gemeinsame Erklärung von Unterzeichnern des Vertrags über Hoheitsgewässer - von Jónas Sigurðsson - 02.12.2012, 21:38

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